Durch das rechtskräftige Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMH) kommen Schwerkriminelle früher aus der Haft.

Kiel. Drei in Schleswig-Holstein einsitzende Schwerkriminelle könnten demnächst aus der Haft entlassen werden, obwohl sie noch immer als gefährlich gelten. Das Justizministerium in Kiel bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Lübecker Nachrichten“ vom Dienstag. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der Deutschland wegen einer nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung verurteilt hatte. Die Entscheidung wurde in der vergangenen Woche rechtskräftig.

Die drei Gewalttäter waren zu langjährigen Haftstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, bevor 1998 die bis dahin geltende Begrenzung von 10 Jahren aufgehoben wurde. Danach wurden in einigen Fällen die verschärften Bestimmungen rückwirkend angewendet.

Laut Zeitung soll es sich um drei Insassen der Justizvollzugsanstalt Lübeck handeln. Das Justizministerium hat bereits Sicherheitsvorbereitungen für den Fall einer Freilassung getroffen. Dem Justizministerium sind bislang keine entsprechenden Anträge der Häftlinge bekannt, sagte Sprecher Oliver Breuer. Das Bundesjustizministerium will bis Anfang Juni einen ersten Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland erarbeiten.