Gegen die Entscheidung, das Ex-NPD-Mitglied der Piratenpartei Matthias Bahner nicht auszuschließen, wird Berufung eingelegt.

Rostock. Der Streit um das Ex-NPD-Mitglied Matthias Bahner bei der Piratenpartei in Mecklenburg-Vorpommern wird jetzt auch das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei beschäftigen. Der Landesvorstand teilte am Dienstag in Rostock mit, dass gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes Berufung eingelegt wird. Danach soll Matthias Bahner nicht ausgeschlossen werden. Entgegen der Auffassung des Landesschiedsgerichtes sei der Vorstand der Auffassung, dass das Fehlverhalten Bahners der Partei schweren Schaden zugefügt habe und einen Parteiausschluss mehr als rechtfertige. Das habe der Landesvorstand am Montagabend einstimmig beschlossen.

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Der Streit um Bahner währt bereits seit Monaten. Er gehörte den Rechtsextremen von 2003 bis 2004 an. Dies hatte der Greifswalder Student vor den Kreistags- und Landtagswahlen am 4. September 2011 in Mecklenburg-Vorpommern verschwiegen. Nach dem Bekanntwerden seiner Vergangenheit legte Bahner seine Parteiämter im Kreis- und Landesverband nieder. Er ist aber der einzige Kreistagsabgeordnete der Piratenpartei im Nordosten – im Kreistag Vorpommern-Greifswald. Das Mandat will er behalten.

(dpa/abendblatt.de)