Das Schiedsgericht der Piratenpartei entscheidet: Die Partei darf das ehemalige NPD-Mitglied Matthias Bahner nicht aussschließen.

Rostock. Die Piratenpartei in Mecklenburg-Vorpommern darf das EX-NPD-Mitglied Matthias Bahner nicht ausschließen. Das Schiedsgericht der Partei lehnte ein entsprechendes Ansinnen des Landesvorstandes am Wochenende ab, wie aus einer Mitteilung vom Montag hervorgeht.

Bahner gehörte den Rechtsextremen von 2003 bis 2004 an. Dies hatte er vor der Kreistags- und Landtagswahl am 4. September 2011 verschwiegen. Nach dem Bekanntwerden seiner Vergangenheit legte Bahner seine Parteiämter im Kreis- und Landesverband nieder. Er ist der einzige Kreistagsabgeordnete der Piratenpartei im Nordosten. Das Mandat will er behalten.

Das Schiedsgericht räumte ein, dass Bahner durch unrichtige Angaben zu seiner politischen Vergangenheit erheblich gegen die Ordnung der Piratenpartei verstoßen und ihr Schaden zugefügt habe. Es sei aber kein schwerer Schaden entstanden, der allein einen Parteiausschluss rechtfertige.

+++ Wegen NPD-Vergangenheit: Pirat tritt aus Vorstand zurück +++

Gegen das Urteil kann der Landesvorstand binnen zwei Wochen Berufung beim Bundesschiedsgericht der Piratenpartei einlegen. Ob der Vorstand diesen Schritt geht, ist noch offen. Die Mitglieder wollen in dieser Woche darüber entscheiden, wie der Landesvorsitzende Michael Rudolph der Nachrichtenagentur dpa sagte. Er persönlich sei für eine Berufung. Die Piraten haben in Mecklenburg-Vorpommern nach eigenen Angaben rund 360 Mitglieder.

In einer persönlichen Erklärung hatte Bahner im Oktober 2011 seinen Eintritt in die NPD mit 18 Jahren als Jugendfehler bezeichnet und sich von der Ideologie der Rechtsextremen distanziert. Wenig später räumte er ein, innerhalb der NPD auch an politischen Versammlungen und Demonstrationen teilgenommen zu haben.

(dpa/abendblatt.de)