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Wir bewohnen eine 47 m² große Wohnung, in der sich laut Teilungserklärung ein Abstellraum von 7 m² Größe befindet. Das Finanzamt hat unserem Antrag entsprochen, den Einheitswert durch Herausnahme dieser Abstellfläche auf 40 m² zu senken. Dadurch kommt es zu einer Grundsteuerermäßigung. Unsere Hausverwaltung haben wir gebeten, auch das Wohngeld zu mindern, doch dies wurde unter Hinweis auf die Teilungserklärung abgelehnt. Wie ist die Rechtslage?
Finanzamt und Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) haben erst einmal wenig miteinander zu tun. Um die Situation rechtlich zu ändern, müssten Sie eine Änderung der Teilungserklärung erwirken. Dann könnten Miteigentumsanteile oder der Kostenverteilungsschlüssel angepasst werden. Damit müssten aber alle Eigentümer einverstanden sein, ebenso mit einer Änderung in das Grundbuch. Sofern hier nicht alle zustimmen, bleibt Ihnen nur der Versuch, eine Anpassung der Teilungserklärung nach §10 Abs. 1 S.3 WEG zu verlangen. Dies wird nur gelingen, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung unbillig erscheint. Hiervon ist nach dem mir bekannten Sachverhalt nicht auszugehen. Ferner könnten Sie einen Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft erwirken. Folgt sie diesem Begehren nicht, könnten Sie versuchen, dies vor Gericht durchzusetzen. Doch der Gemeinschaft steht ein Ermessensspielraum zu, weshalb Sie wahrscheinlich unterliegen würden. Im Falle eines Verkaufs der Wohnungen liegen die tatsächlichen Umstände zugrunde.
Experte: Carl Christian Voscherau ( www.breiholdt-voscherau.de )
Antwort zu Umlage für Dachsanierung
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