Laut Landgericht Düsseldorf verletzt Motorolas Xoom nicht Apples Rechte. Das Gericht erkennt Apples Argumentation jedoch grundsätzlich an.
Düsseldorf. Apple ist mit einer Klage gegen den Tablet-PC Xoom des Konkurrenten Motorola gescheitert. Das Gerät verletze keine Rechte von Apple, sagte ein Sprecher des Landgerichts Düsseldorf am Dienstag. Apple wollte den Vertrieb und Verkauf des Motorola-Produkts in ganz Europa verbieten. Das Produkt seines Konkurrenten ähnele den eigenen Modellen zu stark, argumentierte der iPad-Hersteller Apple.
Auch wenn Apple Klage gegen Motorola nun abgewiesen wurde, erkannte das Landgericht einen Kern von Apples Argumentation an. Der Konzern beruft sich auf patentrechtliche Geschmacksmuster, also Zeichnungen und Fotos, die die Einzigartigkeit von Apples Tablet-Bauform belegen sollen. Das macht weitere Klagen gegen Konkurrenten möglich.
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Die nächste Runde im Patentkrieg zwischen Apple und der Konkurrenz wird am 24. Juli am Oberlandesgericht Düsseldorf eingeläutet. Dann soll ein Urteil zu Apples Klage gegen Samsungs Tablet Galaxy Tab 10.1 N fallen.
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Dieses hatte Samsung entwickelt, nachdem das Landgericht Düsseldorf den Verkauf einer Vorversion wegen zu großer Ähnlichkeiten mit Apples iPad untersagt hatte.
Die Klagen beruhen auf einem Teil des europäischen Patentrechts, der Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Demnach ist es in jedem europäischen Land möglich, gegen eine Verletzung seiner Patente zu klagen und den Verkauf eines Konkurrenzprodukts europaweit untersagen zu lassen, wenn dieses dem eigenen Produkt zu sehr ähnelt.
Apple liefert sich mit seinen Konkurrenten Samsung und Motorola seit mehr als einem Jahr erbitterte Rechtsstreits über Patente für Smartphones und Tablets in Nordamerika, Europa und Asien. Düsseldorf war bereits mehrfach ein Schauplatz dieser Auseinandersetzungen. (dapd)