Berlin. Wer den Stromanbieter wechseln möchte, kann in manche Falle tappen. Wir erklären, was schief gehen kann – und wie es trotzdem gelingt.

Der Wechsel des Stromanbieters geht einfach und schnell, meistens jedenfalls. Manchmal kommt es aber zu Pannen. Oder der alte Versorger sabotiert den Wechsel sogar. Solche Fälle kennt Finanztip. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber weiß aber auch, wie ein zunächst missglückter Anbieterwechsel doch noch gelingt.

Die wichtigste Regel ist dabei: Verbraucher sollten den Anbieter nicht auf den letzten Drücker wechseln, sondern mit mindestens vier Wochen Vorlauf. Gibt es Probleme, bleibt genug Zeit, diese zu lösen. Denn das kann alles schiefgehen:

1. Der alte Anbieter akzeptiert die Kündigung nicht

Manche Stromlieferanten haben eine Masche entwickelt, damit Kunden nicht so schnell weiterziehen können. Sie behaupten, der Vertrag ließe sich erst im nächsten Jahr beenden. Denn für die Kündigungsfrist gelte nicht der Tag, an dem die Stromlieferung begann, sondern als der Vertrag geschlossen wurde.

Innogy und Immergrün sind schon so vorgegangen. Lehnt der bisherige Stromanbieter die Kündigung mit Verweis auf die angeblich verstrichene Frist ab, sollten Verbraucher in ihrem Vertrag nachlesen, was dort genau vereinbart ist. Trifft die Behauptung nicht zu, sollten sie den Vertragspartner auffordern, die Kündigung zu akzeptieren, rät Finanztip. Geht das Unternehmen darauf nicht ein, ist ein Verfahren über die Schlichtungsstelle Energie möglich. Für Verbraucher ist dieses kostenfrei.

Akzeptiert der bisherige Vertragspartner die Kündigung, muss der Anbieterwechsel in der Regel noch einmal beauftragt werden.

2. Der alte Lieferant verlangt eine Vollmacht

Es ist so komfortabel: Wer den Stromanbieter wechseln will, muss den bisherigen Stromvertrag in der Regel nicht selbst kündigen, sondern kann das den neuen Lieferanten erledigen lassen. Dieser legt dem alten Versorger eine Vollmacht vor. In seltenen Fällen behauptet der alte Anbieter, diese Vollmacht nicht erhalten zu haben. Wem das passiert, der sollte den alten Vertrag selbst kündigen und um eine Kündigungsbestätigung bitten. Anschließend muss man den neuen Stromanbieter nochmals beauftragen.

Will der Lieferant den Preis erhöhen oder etwas anderes am Vertrag ändern, darf der Kunde kündigen, ohne die Fristen einzuhalten. Das nennt man Sonderkündigung. Dann muss der Kunde aber selbst kündigen – und zwar schriftlich. Lesen Sie auch: Verbraucherschützer: Vorsicht bei Vergleichsportalen

3. Der neue Stromanbieter arbeitet schlampig

Damit der Anbieterwechsel klappt, müssen drei Dinge passieren: Alten Vertrag kündigen, neuen Vertrag abschließen – und der neue Anbieter muss einen Vertrag mit dem Netzbetreiber eingehen, damit er den Haushalt über das Stromnetz beliefern darf.

Mancher Lieferant verschleppt diese Dinge. Indem er zum Beispiel erst nach einigen Tagen die Kündigung übermittelt und damit die Frist verpasst. Oder er kündigt zwar dem bisherigen Lieferanten, vergisst aber den Vertrag mit dem Netzbetreiber. Die Folge: Der Netzbetreiber ordnet den Verbraucher dem Grundversorger zu. Dieser liefert dann wirklich und teilt dies dem Kunden auch mit.

Dies ist aber kein Grund zur Sorge: Sobald der ursprünglich gewählte Stromanbieter über die Panne Bescheid weiß, kann er sich den gelieferten Strom zuordnen lassen. Das geht bis zu sechs Wochen rückwirkend. Der Grundversorger schickt dann gar keine Rechnung. Mehr zum Thema: Auch bei Eon und Innogy - Stromversorger erhöhen die Preise

4. Ein Vertrag aus dem Nichts

In vielen Wohnhäusern hängen die Stromzähler nebeneinander im Keller oder Hausflur. Will jemand wechseln, gibt aber aus Versehen die Zählernummer eines Nachbarn an, führt der gewählte Anbieter den Wechsel für diesen Nachbarn durch. Dieser erhält dann aus heiterem Himmel eine Vertragsbestätigung, sofern sich sein eigener Vertrag gerade kündigen lässt. Der neue Stromanbieter und der Netzbetreiber bemerken das Versehen nicht von allein – die Anschriften der Nachbarn sind schließlich identisch.

In solch einem Fall sollte der unfreiwillig „beglückte“ Nachbar dem neuen Lieferanten erklären, dass er weder eine Lieferanfrage gestellt noch eine Kündigungsvollmacht erteilt hat. Notfalls lässt sich der Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen.

Darüber hinaus ist der alte Lieferant zu informieren, dass die Kündigung auf einem Fehler beruht. Entweder kann dieser den Vertrag fortsetzen oder er benötigt eine neue Lieferanfrage durch den Kunden. Lesen Sie auch: Mit diesen neun Tipps sparen Haushalte im neuen Jahr Geld

5. Zu hohe Abschläge

Ob der Anbieterwechsel mit oder ohne Panne verlief, eines sollten Verbraucher in jedem Fall prüfen: die Höhe des monatlichen Abschlags. Dieser muss sich am bisherigen Verbrauch orientieren. Manche Lieferanten verlangen aber deutlich mehr als das. Kunden sollten dann eine Anpassung der Abschlagshöhe verlangen, rät Finanztip. Dazu stellt der Verbraucherratgeber einen Musterbrief bereit.

6. Der gewählte Lieferant lehnt die Belieferung ab

Es kann passieren, dass ein Stromlieferant einen bestimmten Kunden nicht haben will. Dagegen lässt sich nichts machen: Energieunternehmen dürfen entscheiden, wen sie versorgen. Lediglich der Grundversorger in der Region hat nicht diese Wahlfreiheit. Warum Kunden abgelehnt werden, begründen die Unternehmen in der Regel nicht konkret.

Wer sich nicht sicher ist, was der Grund sein könnte, dem empfiehlt Finanztip, den eigenen Schufa-Eintrag abzurufen. Das ist kostenlos. Sind dort Fehler enthalten, ist eine Korrektur zu verlangen.

Enthält die Schufa eine positive Bewertung, muss der Grund ein anderer sein – möglicherweise glaubt der Lieferant, dass der Kunde sich nicht lange binden will. Wer als wechselwillig eingestuft wird, sollte sein Glück bei einem anderen Anbieter versuchen. Kunden, die tatsächlich häufiger den Anbieter wechseln, sollten von ehemaligen Lieferanten immer die Löschung ihrer Daten verlangen.

Dieser Beitrag erscheint in einer Kooperation mit finanztip.de. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei den täglichen Finanzentscheidungen.

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