Das Gesetz hatte wegen der Weitergabe von Namen und Adressen durch Ämter große Empörung ausgelöst. Nun sollen Pläne nachgebessert werden.
Berlin. Die Entscheidung hatte der Bundestag in Minimalbesetzung während des Halbfinales der Fußball-EM getroffen. Nun muss das umstrittene Meldegesetz in die Verlängerung. Der Vermittlungsausschuss soll es richten.
Nach der großen Empörung über das Meldegesetz sollen die Pläne nachgebessert werden. Der Innenausschuss des Bundesrats plädierte am Donnerstag dafür, dass der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag sich den Entwurf noch einmal vornimmt und korrigiert. Alle 16 Länder seien sich einig gewesen, sagte der Ausschussvorsitzende, Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD), Berlin. Am 21. September kommt die Länderkammer zu ihrer ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause zusammen und kann den Vermittlungsausschuss dann offiziell anrufen.
Der Bundestag hatte das Meldegesetz Ende Juni beschlossen und damit große Empörung ausgelöst. Das Gesetz soll einheitliche Regeln in ganz Deutschland schaffen. Ein Passus stößt aber auf großen Widerstand: Danach sollen Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgesehen, dass Bürger ausdrücklich zustimmen müssen, bevor ihre Daten weitergereicht werden. Der Innenausschuss des Parlaments hatte dies jedoch fast unbemerkt wieder gestrichen – und die verschärfte Fassung ging durch den Bundestag. An der Abstimmung während des Halbfinales der Fußball-EM zwischen Deutschland und Italien beteiligten sich damals nur wenige Abgeordnete.
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Datenschützer hatten vehement gegen die Entscheidung protestiert. Auch am Donnerstag demonstrierten rund 30 Aktivisten von Datenschutzorganisationen vor dem Bundesrat gegen die jetzige Fassung des Gesetzes. Sie übergaben Schleswig-Holsteins Innenminister Breitner eine Sammlung von rund 190 000 Unterschriften gegen die bisherigen Pläne und verlangten Korrekturen. Die Kritiker des Gesetzes fordern, dass Meldeämter Daten nur mit dem Einverständnis der Bürger an Werber und Adresshändler weitergeben dürfen. Bei einer Überarbeitung der Pläne dürfe es nun keine faulen Kompromisse geben, mahnte Rena Tangens vom Datenschutzverein FoeBuD.
Innenminister Breitner sagte, das Ziel aller Länder sei eine solche Einwilligungslösung. Bürger müssten aktiv das OK für eine Weitergabe ihrer Daten geben. „Meldedaten gehören nicht auf den Grabbeltisch von Adresshändlern“, betonte er.
Die Piratenpartei bezeichnete eine Überarbeitung des Gesetzes als dringend notwendig. Hoheitlich geführte Melderegister dürften nicht als Datenquelle für Adresshandel, Parteien und Werbeindustrie zur Verfügung stehen, mahnte Parteivize Markus Barenhoff.
Auch die Grünen begrüßten die Entscheidung in der Länderkammer. „Das Verfahren im Bundesrat ist nun die Chance, aus einem Kotau vor der Adresshandels-Lobby wieder ein vernünftiges Meldegesetz zu machen“, sagte der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland.
mit Material von dpa