Wer als Ruheständler seine Steuererklärung “vergessen“ hat, kommt möglicherweise ungeschoren davon. Die Verwaltungskosten für die Nachzahlung könnten zu hoch sein.
Berlin. Viele Rentner können bei der Besteuerung ihrer Einkünfte auf die Großzügigkeit der Finanzämter hoffen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums ließ durchblicken, dass eine große Zahl von Rentnern für die Jahre ab 2005 voraussichtlich keine Steuern nachzahlen müssen. Mit „Augenmaß“ solle abgewogen werden, ob die Verwaltungskosten für das Eintreiben von relativ wenigen Euro Steuernachzahlung von den Rentnern nicht zu hoch seien.
Möglicherweise würden Rentner bei relativ kleinen Beträgen nicht zur Kasse gebeten. Hintergrund ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften seit 2005, mit der ein Verfassungsgerichtsurteil umgesetzt worden war. Damit werden für viele Rentner Nachzahlungen fällig, wenn sie in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben. Durchschnittsrenten sind steuerfrei. Bei Zusatzeinkünften können aber auch Durchschnittsrentner steuerpflichtig werden. Wer in diesen Fällen keine oder nur eine unvollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss mit Nachzahlungen rechnen. Unklar ist, wie viele Betroffene es gibt. Nach Schätzungen könnten es bis zu fünf Millionen sein.
Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft Dieter Ondracek sagte der „Bild“-Zeitung: „Wir sind dafür, bei Summen von bis zu 500 Euro im Jahr auf Nachforderungen zu verzichten.“ In den laufenden Gesprächen zeichne sich aber ab, dass diese Grenze eher bei 200 bis 300 Euro liegen dürfte. Durch eine solche Regelung würden die Finanzämter entlastet.