Im deutschen Strafrecht (Paragraf 46b des Strafgesetzbuches) kann die Kronzeugenregelung zu einer milderen Strafe führen. Wenn ein Straftäter von sich aus wesentlich zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat beiträgt, darf die Staatsanwaltschaft mit diesem Zeugen nicht das Strafmaß aushandeln. Aber sie kann Strafmilderung in Aussicht stellen. Das letzte Wort liegt beim Gericht.
Die Richter müssen die Art und den Umfang der offenbarten Tatsachen berücksichtigen "und deren Bedeutung für die Aufklärung oder Verhinderung der Tat, den Zeitpunkt der Offenbarung, das Ausmaß der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden durch den Täter und die Schwere der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen". Diese Faktoren wiederum müssen zur Schuld des Täters und der Schwere des Verbrechens ins Verhältnis gesetzt werden.
In Deutschland wurde die Kronzeugenregelung 1989 eingeführt, lief 1999 aus und wurde 2009 erneuert. Angewendet wurde sie bisher im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität.
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat davor gewarnt, im Fall der Neonazi-Mordserie die Kronzeugenregelung anzuwenden. "Ich halte nach jetzigem Erkenntnisstand eine Debatte um Strafmilderung für politisch und rechtlich verfehlt", sagte er. "Politisch halte ich es für verfehlt, bei derartig schweren Straftaten - Morden aus ausländerfeindlichen Gründen - auch nur darüber nachzudenken, einem Beteiligten Strafmilderung zukommen zu lassen."