Sein Anwalt kritisiert Berichte über Ergebnis der Untersuchungskommission als Vorverurteilung. Die Hochschule hofft auf Zustimmung zu Veröffentlichung ihres Berichts.
München. Karl-Theodor zu Guttenberg verfolgt seine Doktorarbeit weiterhin: Der Streit über das Plagiat geht in eine neue Runde. Sein Anwalt Alexander von Kalckreuth kritisierte am Wochenende Presseberichte, wonach die Prüfungskommission der Uni Bayreuth dem CSU-Politiker absichtliche Täuschung bescheinigen wird. Kalckreuth sagte dazu, das Gremium habe seinen Prüfbericht noch gar nicht fertig. Sein Mandant werde vorverurteilt.
Der zurückgetretene Verteidigungsminister gibt das Abschreiben großer Teile seiner Dissertation zu, ohne dies kenntlich zu machen, will aber „nicht bewusst“ getäuscht haben. Er war Anfang März als Verteidigungsminister zurückgetreten. Der CSU-Politiker hat weite Teile seiner Dissertation aus anderen Quellen abgeschrieben, ohne dies kenntlich zu machen. Die Universität hat ihm seinen Doktortitel aberkannt.
Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge attestiert die Kommission dem Ex-Minister Absicht. Dazu sagte sein Anwalt der „Bild am Sonntag“: „Jede Vorwegnahme des Abschlussberichts der Kommission ist unangemessen.“ Die Prüfung laufe noch. Erst am Donnerstag habe man mit Frist bis zum 26. April Gelegenheit erhalten, erneut Stellung zu nehmen. Guttenberg habe gegenüber der Kommission umfassend Stellung zu den Plagiatsvorwürfen wegen seiner Doktorarbeit genommen und „schlüssig“ belegt, dass er nicht bewusst getäuscht habe, betonte Kalckreuth.
Hochschulsprecher Frank Schmälzle sagte zum Bericht der „SZ“, das Ergebnis der Kommission liege noch nicht vor. Dieses werde Ende April an die Hochschulleitung gehen und analysiert werden. Dann werde die Universität auf jeden Fall veröffentlichen, welche Konsequenzen sie für sich selbst aus den Vorfällen ziehe.
Zudem habe die Uni ein starkes Interesse daran, zu veröffentlichen, zu welchem Ergebnis man im Bezug auf zu Guttenberg gekommen sei, sagte Schmälzle. Man wisse aber noch nicht, ob dies möglich sein werde. Die Anwälte des Ex-Ministers hätten sich dem mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht entgegengestellt. Schmälzle sagte, die Universität setze darauf, dass sich Guttenberg an sein öffentlich gegebenes Wort halte, und an der Aufklärung der Vorgänge mitwirke. Man müsse jetzt sehen, wie sich die Anwälte positionierten.
In der „Bild am Sonntag“ sagte Kalckreuth: „Ob unser Mandant einer Veröffentlichung des Berichts seine Zustimmung gibt, ist nicht abschließend entschieden.“
Strafrechtliche Konsequenzen aus der Plagiatsaffäre könnten Guttenberg einem Vorabbericht des „Spiegels“ aber erspart bleiben. Demnach soll die bayerische Justiz nach Präzedenzfällen suchen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingestellt wurden, weil kein öffentliches Interesse bestand. Die Argumentation: Da keiner der betroffenen Autoren bislang Strafanzeige gestellt habe, sei ein öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung nötig.
Das bayerische Justizministerium wies dem Magazin zufolge den Verdacht der Einflussnahme auf die Ermittlungen zurück. Bei der Staatsanwaltschaft Hof hieß es demnach, man werde zunächst den genauen Sachverhalt ermitteln, danach feststellen, ob er strafbar sei und erst dann ein öffentliches Interesse prüfen.
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Zwischen der Universität Bayreuth und dem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ist ein Streit über die Aufarbeitung der Plagiatsaffäre entbrannt. Die Universität wehre sich gegen eine Aufforderung von Guttenbergs Anwälten, einen Bericht zu den Plagiatsvorwürfen nicht zu veröffentlichen, sagte Uni-Sprecher Frank Schmälzle am Sonnabend. Juristisch könnte der Ex-Minister unbehelligt davon kommen.
Guttenberg hatte am 1. März wegen anhaltender Kritik im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit seinen Rücktritt erklärt und sich danach von allen politischen Ämtern zurückgezogen. Wie Wissenschaftler herausgefunden hatten, bestand die an der Universität Bayreuth von Guttenberg abgegebene Dissertation zu großen Teilen aus fremden Texten, ohne dass der Verfasser dies wie vorgeschrieben als Zitate kenntlich gemacht hatte. Der Doktortitel wurde dem 39-Jährigen inzwischen aberkannt.
Eine Kommission der Uni prüft seit mehreren Wochen, ob Guttenberg absichtlich getäuscht hat. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung“ sieht die Uni die absichtliche Täuschung als erwiesen an. Der offizielle Bericht solle aber erst Ende April fertig sein.
Uni-Sprecher Schmälzle bestätigte Berichte von "SZ“ und Berliner "Tagesspiegel“, dass Guttenberg über seine Anwälte versuche, den Bericht der Universitätskommission unter Verschluss zu halten. Der Universitätsleitung liegt demnach ein Brief der Anwälte des CSU-Politikers vor, in dem diese Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung äußern und dabei auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten verweisen.
Schmälzle sagte, die Uni habe den Anwälten zurückgeschrieben. In dem Antwortbrief habe die Leitung der Universität geschrieben, dass sie die Position nicht nachvollziehen könne und darin einen Widerspruch zu der Zusage Guttenbergs einer umfassenden Aufarbeitung sehe. Die Universität wolle nun die Antwort auf diesen Brief abwarten. Außerdem werde geprüft, ob Guttenberg eine Veröffentlichung verhindern könne.
Uni-Präsident Rüdiger Bormann sagte dem "Tagesspiegel“, er sehe in dem Verhalten des Politikers einen "vollkommenen Widerspruch“ zu dessen Rücktrittsrede, in der er Aufklärung versprochen hatte. "Es besteht ein ganz starkes öffentliches Interesse, wie die Uni den Vorfall bewertet“, sagte Bormann dem Blatt.
Derweil berichtet der "Spiegel“, das in Hof gegen Guttenberg laufende Verfahren könne wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Hof sieht gegen Guttenberg den dringenden Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen und ermittelt deshalb seit mehreren Wochen gegen ihn. Wie der "Spiegel“ nun unter Berufung auf Münchner Strafverteidiger berichtete, sucht die bayerische Justiz derzeit aber nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingestellt wurden, weil kein öffentliches Interesse bestand.
Von den in Hof vorliegenden rund 100 Strafanzeigen gegen Guttenberg stamme keine von den von den Plagiaten betroffenen Autoren. Deswegen sei ein öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung nötig. Dem Bericht zufolge gab die Staatsanwaltschaft an, zunächst den Sachverhalt genau ermitteln zu wollen. Danach sollte festgestellt, ob er strafbar sei, und erst dann werde ein öffentliches Interesse geprüft.
Guttenberg soll absichtlich getäuscht haben
Absichtliche Täuschung - zu diesem Ergebnis komme die zuständige Universitätskommission der Universität Bayreuth, die die Prüfung des Plagiatsfalls fast abgeschlossen habe, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. Guttenberg hatte gravierende Fehler in seiner Dissertation eingeräumt, eine bewusste Täuschung jedoch immer bestritten.
Dem „Nordbayerischen Kurier“ zufolge will die Universität den Bericht Anfang Mai veröffentlichen. Rechtsanwälte Guttenbergs hätten gegen eine solche „öffentliche Klarstellung“ jedoch Vorbehalte geäußert und dies mit Persönlichkeitsrechten begründet.
Uni: Veröffentlichung abhängig von Guttenbergs Einlenken
Dem Berliner „Tagesspiegel“ bestätigte Universitäts-Präsident Rüdiger Bormann den Eingang des Anwaltsschreibens. Er sagte der Zeitung, die Hochschule werde den Bericht nicht veröffentlichen, wenn Guttenberg bei seinen Vorbehalten bleibe, da es sich formal um einen internen Vorgang handele. Er hoffe jedoch, dass Guttenberg es sich noch anders überlege. „Wir möchten das Ergebnis – auch zur Frage des Täuschungsvorsatzes – öffentlich machen“, sagte Bormann. Guttenbergs Verhalten stehe im Widerspruch zu der von ihm versprochenen Aufklärung.
Doktorvater Peter Häberle sagte der „SZ“, er sei von Guttenberg „existenziell enttäuscht“. Der Zeitung zufolge hatte Guttenberg Häberle einen Brief geschrieben, in dem er sich für das „Ungemach“ entschuldige, das er ihm bereitet habe.
Guttenberg war Anfang März vom Amt des Verteidigungsministers zurückgetreten. Er soll weite Teile seiner Dissertation aus anderen Quellen abgeschrieben haben, ohne dies kenntlich zu machen. Die Universität Bayreuth hatte ihm daraufhin seinen Doktortitel aberkannt.
(dapd/abendblatt.de)