Zum Hamburg-Start von Google Street View warnt das Innenministerium vor unklaren rechtlichen Grundlagen beim Widerspruchsverfahren.
Berlin. Ab Ende des Jahres will Google den umstrittenen Internet Dienst Google Street View für Hamburg starten. Die Möglichkeiten, wie man gegen die Zurschaustellung der eigenen Wohnung vorgehen kann, seien laut einem Sprecher des Innenministeriums in Berlin völlig unklar. Im Bundesdatenschutzgesetz gäbe es kein derartiges Widerrusrecht. Der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich liege bei den Ländern, so der Ministeriumssprecher. Er könne aber nicht bewerten, ob dies in einem solchen Fall auch greife.
Das momentan anlaufende Widerspruchsverfahren gegen Street View beruhe auf einer Zusage , die Google gegenüber dem Hamburger Datenschutzbeauftragten gemacht habe, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Auch das Verbraucherschutzministerium konnte keine Auskunft darüber geben, ob Bürger den Schutz ihrer Wohnung per Klage durchsetzen können, falls Google einen Widerspruch nicht anerkennt. Das Ministerium werde aber genau beobachten, wie Google das Widerspruchsverfahren umsetze, sagte eine Sprecherin.
Auch Mieter und nicht nur Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses können nach ihren Worten der Veröffentlichung der Aufnahmen durch Google Street View widersprechen. „Es gibt die Möglichkeit, dass sowohl der Mieter als auch der Eigentümer Einspruch einlegen kann“, sagte die Sprecherin. Viele Bürger hätten dies bereits getan. Das Verbraucherschutzministerium hat dafür Muster-Formulare auf seiner Homepage veröffentlicht. Google habe zugesagt, dass Street View erst gestartet werde, wenn alle Einsprüche bearbeitet seien.
Mieterbund und Wohnungsgesellschaften schlossen rechtliche Schritte nicht aus. „Wenn Google nicht allen Widersprüchen Betroffener durch Unkenntlichmachung Genüge tut, wird das mit Sicherheit zu unzähligen Klagen führen,“ sagte ein Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Google erwecke den Eindruck, man müsse akzeptieren, wenn etwas so Persönliches wie die Hausansicht so umfangreich genutzt werde, fügte er hinzu. Tatsächlich aber hätten alle Betroffenen auch nach der von Google gesetzten Frist eine Einspruchsmöglichkeit per Brief oder E-Mail.
Ähnlich äußerte sich eine Sprecherin Deutsche Wohnen AG, eine der großen deutschen Wohnungsgesellschaft. Zwar sei es noch zu früh, das Vorhaben Googles abschließend zu bewerten, sagte sie. Doch falls man die Interessen der Mieter beeinträchtigt sehe, würde man letztlich auch juristische Konsequenzen ziehen.
Das Verteidigungsministerium hat nach Angaben eines Sprechers bisher keine Entscheidung darüber getroffen, ob Google Aufnahmen von militärischen Sicherheitsbereichen verboten werden sollen. Die Regierungssprecher konnten auch keine Auskunft geben, ob Kanzlerin Angela Merkel und Außenminister Guido Westerwelle Aufnahmen von ihren Privatwohnungen widersprechen wollen.