Erste Pleite für die Jamaika-Koalition. In inhabergeführten Kneipen mit einfachen Speisen darf vorerst weitergequalmt werden.
Saarbrücken. Im Saarland kann das zum 1. Juli geplante bundesweit schärfste Nichtraucherschutzgesetz vorerst nicht in Kraft treten. Nach einer vom saarländische Verfassungsgericht verkündeten einstweiligen Anordnung darf in inhabergeführten Gaststätten mit einfachen Speisen vorerst weiter geraucht werden. Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.
Grünen-Fraktionschef Hubert Ulrich tritt auch nach dem gerichtlich verhängten Stopp weiterhin für ein absolutes Rauchverbot ein. „Ich gehe davon aus, dass wir im Saarland einen konsequenten Nichtraucherschutz kriegen werden“, sagte er. Erst müsse die Entscheidung in der Hauptsache abgewartet werden, danach könne der Gesetzgeber mögliche Änderungsauflagen erfüllen.
Ulrich sprach von einer „ärgerlichen“ Gerichtsentscheidung. „Wir hatten ein konsequentes Gesetz verschiedet“, sagte er. Das im Februar verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz war von den Grünen als zentraler Bestandteil in die schwarz-gelb-grüne „Jamaika“-Koalition eingebracht worden.
Die einstweilige Anordnung war auf Antrag dreier Wirte, darunter ein Betreiber eines Wasserpfeifen-Cafés, zustande gekommen. Nach Auffassung der Richter kann das Rauchverbot zur Schließung solcher Cafés führen. Anderen Kleingastronomen, die überwiegend auf Raucher ausgerichtet sind, könnten schwere wirtschaftliche Nachteile entstehen. Das saarländische Gesetz sah Übergangregelungen vor, aber keine Entschädigungen.