Deutliche Worte zur Buchmesse: Es geht um eine bessere Honorierung für Autoren und Verleger, wenn ihre Bücher eingescannt werden.
Hamburg/Berlin. Als fleißige SMS-Schreiberin ist sie bekannt, als Kanzlerin führte sie die wöchentliche Video-Botschaft im Internet ein. Mitten in den Koalitionsverhandlungen mit der FDP will sich die CDU-Chefin Angela Merkel auf der Frankfurter Buchmesse am Dienstag zur sogenannten Digitalisierungsoffensive der allgewaltigen Suchmaschine Google äußern. Nach Auskunft aus Regierungskreisen wird Merkel darauf pochen, dass die Urheberrechte deutscher Autoren und Verlage besser berücksichtigt werden, wenn Google massenweise Bücher einscannt, um sie im Internet zu veröffentlichen.
Schon in ihrem Video-Podcast am Wochenende sagte Merkel: „Für die Bundesregierung ist klar: Das Urheberrecht muss auch im Internet seinen Platz finden. Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.“ Google sieht sich in den USA einer sogenannten Massenklage ausgesetzt, in der über einen Vergleich geregelt werden soll, wie Autoren und Verlage von Googles Projekt profitieren. Diese „class action“ bedeutet, dass in einem Urteil ein für allemal festgelegt wird, wer wie entlohnt oder eben bloß abgespeist wird.
Google bietet anscheinend 60 US-Dollar für jedes eingescannte Buch. An der Werbung rund um den Internetauftritt eines Buches verdient dann selbstredend nur das Unternehmen. Auch Zehntausende deutsche Werke sollen eingescannt werden. Merkel will geistiges Eigentum im Web besser schützen. Die Bundesregierung hat mit Frankreich einen Brief an das Gericht geschrieben und die Einwände geschildert. Beide Staaten wollen außerdem auf die schwedische Ratspräsidentschaft einwirken, das Thema Urheberrechte und Internet bei der nächsten EU-Kulturministerkonferenz in den Mittelpunkt zu rücken.
Ohne Zustimmung der Verlage hatte Google in den USA vor fünf Jahren damit begonnen, Bücher aus US-Bibliotheken zu scannen. Begründet wurde das unter anderem damit, die Verbreitung der Werke zu erhöhen und sie vor dem Verfall zu bewahren.
Wie „Business Week“ berichtete, soll in dem amerikanischen Prozess ein Urteil bis zum 9. November gesprochen werden. Doch die Autorenverbände verlangen mehr Zeit, um bis Anfang 2010 mit Google zu einer Lösung zu kommen. Zuletzt beklagten sich auch Wettbewerber von Google, dass das „Books Project“ des Internet-Suchkraken sie benachteilige. Das US-Justizministerium vermutet sogar, dass Google mit dem massenhaften Einscannen und Exklusivverträgen gegen die Anti-Trust-Gesetze verstößt.