Der Prozess erschien zunächst wenig Erfolg versprechend für den Kläger: Thomas Horn, ein arbeitsloser Hamburger Künstler, verklagte den...
Der Prozess erschien zunächst wenig Erfolg versprechend für den Kläger: Thomas Horn, ein arbeitsloser Hamburger Künstler, verklagte den Internet-Konzern Google auf Schadenersatz, weil er seine Urheberrechte verletzt sieht. Doch jetzt gab ihm das Landgericht Hamburg recht: Es entschied im Kern, dass die Comic-Figuren von Thomas Horn ohne seine Zustimmung nicht mehr mit Bildsuchmaschinen gefunden werden dürfen, wie sie Google im Internet anbietet.
Ein Urteil mit möglicherweise weitreichenden Folgen: Sollte es rechtskräftig werden, hätten sich diese Suchfunktionen in ihrer bisherigen Form erledigt. Jedenfalls in Deutschland. "Das katapultiert uns ins digitale Steinzeitalter", sagt der Sprecher von Google Deutschland, Kay Oberbeck. Google werde daher auf jeden Fall in Berufung gehen. Die nächste Instanz und der Gesetzgeber seien nun gefragt, "dieses untragbare Ergebnis schnellstens zu korrigieren", so Oberbeck. Tatsächlich hätte das Urteil die Konsequenz, dass Google und auch andere Anbieter ihre Bildsuchmaschinen abschalten müssten. Die Darstellungen der Figuren liegen längst auf den Internet-Seiten von vielen anderen unbekannten Internet-Nutzern. Der Urheber kann sie also nicht wirksam gegen die Suchfunktion sperren. Google könnte der Forderung des Gerichts daher nur nachkommen, wenn es sein Angebot der blitzschnellen Bildersuche im Internet komplett einstellt. "Das wäre gegen die Interessen von Millionen von Nutzern und würde Tausende Arbeitsplätze gefährden", sagt Oberbeck. Schließlich sei es Geschäftszweck vieler Webseiten-Betreiber, dass ihre Angebote über die Bildersuche auch gefunden werden. Den Vorschlag des Gerichts, statt der Bilder einfach Textbeschreibungen der Abbildungen zu zeigen, hält er für "nutzerfern" und "technikfeindlich".
Doch offenbar weiß auch das Landgericht um die weitreichenden Folgen des Urteils. Es verfügte daher für den arbeitslosen Künstler eine absurd hohe Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro, wenn er das Urteil durchsetzen will, bevor es in letzter Instanz geklärt ist. "Das ist doch alles paradox, wie soll ich 100 Millionen auftreiben?", sagt Thomas Horn. Seine Motive seien von anderen ins Netz gestellt worden. Und Konkurrenten von ihm hätten daraus wieder Vorlagen für Poster gemacht. "Also will ich auch Schadenersatz für meine geklauten Bilder." In der ersten Instanz sind ihm jetzt 1342,12 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen worden. Die will er auch bekommen. Horn: "Das ziehe ich jetzt durch."