Thomas Horn will Schadenersatz. Konkurrenten hätten mithilfe der Suchmaschine von ihm entworfene Poster kopiert.
Er entwickelt T-Shirt-Mode, die Hamburg-Sweatshirts, bunte Figuren für Poster - und jetzt klagt er gegen den Internetkonzern Google: Vor dem Landgericht stritt der Hamburger Thomas Horn (54) gestern mit seinem Anwalt Matthies van Eendenburg um Schadenersatz. Ein Künstler, der Prozesskostenhilfe beantragen muss, im Streit mit einem Unternehmen, das Milliardenumsätze macht. David gegen Goliath, wie Prozessbeobachter im Internet schreiben. Und ein Prozess, der zum Musterverfahren für die Zukunft von Internet-Bildsuchmaschinen in Deutschland werden könnte.
Im Kern geht es darum, dass Google mit seiner Internet-Suchmaschine Bilder von Horn im Internet zeigt, obwohl der Künstler das nicht will und auch kein Geld dafür sieht. Internetnutzer können bei Google Stichwörter eingeben, das Google-Programm grast dann blitzschnell das weltweite Internet ab und zeigt kleine Bildchen mit Verweis zu anderen Internetseiten. "Da werden Künstler um ihr Geld gebracht, weil mit ihren Bildern Geld verdient wird", sagt Horn. Firmen wie Google würden mit Werbung hohe Umsätze machen - ohne die Urheber zu beteiligen. Google-Justiziar Arnd Haller wertet den Fall hingegen anders: "Dem Kläger geht es offenbar eher darum, selbst Geld zu bekommen." Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren gestern mehrere Postermotive, an denen Horn nach eigenen Angaben die Urheberrechte besitzt. Von einem Lizenznehmer wurden sie ins Internet gestellt - und nach Darstellung Horns von anderen Posterherstellern dann wieder als Vorlage missbraucht. Jetzt will er von Google Schadenersatz
Google argumentiert, dass Bilder, die bei der Internet-Suche gefunden werden, in der Datenmenge so klein sind, dass sie zur Weiterverwendung nicht zu gebrauchen sind. Sie seien eher wie die kurzen Textzitate zu werten, wie sie auch bei der Google-Textsuche mitsamt einem Link zu einer Internetseite gefunden werden. "Und das ist rechtlich auch völlig unbedenklich", so Google-Justiziar Haller.
Anders argumentiert Horns Anwalt van Eendenburg: Google handele hier mit "bedingtem Vorsatz", es sei ein Leichtes, Künstler per einfacher Internet-Anmeldung zu Vertragspartnern zu machen und sie im Falle einer unrechtmäßigen Nutzung durch Dritte zu entschädigen. So aber werde mit den Werken anderer ein eigener Vorteil erzielt.
Auch der Vorsitzende Richter Bolko Rachow sah das Google-Geschäftsmodell eher kritisch: Statt die eigentlichen Bilder könnte die Bildsuchmaschine doch kurze Textbeschreibungen zu ihnen liefern. Dann gebe es keine Urheberrechtsprobleme. "Dann können Bildsuchmaschinen aber gleich zumachen", entgegnete Google-Justiziar Haller.
Eine Entscheidung will das Gericht nun am Freitag, 30. November, verkünden. Mit Blick auf mögliche weitere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof und einen erheblichen Prozesskosten-Risiko für einen solchen "Musterprozess" schlug Richter Rachow einen Vergleich vor. Aber Thomas Horn will weitermachen: "Ich gebe nicht klein bei."