Der kritische Reporter Hrant Dink wurde nicht ausreichend geschützt. Die Türkei muss der Familie 105.0000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei für den Mord des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink mitverantwortlich gemacht. Der türkische Staat habe das Leben des Journalisten nicht ausreichend geschützt, befand eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts. Die Türkei wurde angewiesen, den Hinterbliebenen insgesamt 105.0000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Dink war im Januar 2007 auf offener Straße von einem Rechtsextremisten erschossen worden. Zuvor hatte ihn die türkische Justiz wegen „Beleidigung des Türkentums“ verurteilt. Die türkischen Behörden hätten zumindest wissen müssen, dass Dink besonders gefährdet war, befanden die Straßburger Richter.
Es sei absehbar gewesen, dass ihm ein unmittelbar bevorstehender Angriff auf sein Leben drohe. Die Behörden hätten ihn darauf nicht ausreichend geschützt. Gegen das Urteil können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.