Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte „Compact“ am 16. Juli verboten. Sie begründete das Vorgehen damit, dass das Blatt ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Das Verbot zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“.
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„Compact“ mit Klage gegen Verbot – Gericht entschied über Eilverfahren
„Compact“ hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.
Dabei prüft das Gericht „summarisch“ die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund – sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten – erfülle.
Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar „Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde“ erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das „Compact“-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei.
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Kubicki mit scharfer Kritik an Innenministerin Faeser
Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert das Vorgehen von Innenministerin Faeser beim Vorgehen gegen das Magazin. „Es wäre in einem Rechtsstaat hilfreich, vor der Einleitung von derartigen drakonischen Maßnahmen auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen, zumal als Verfassungsministerin“, sagte Kubicki unserer Redaktion. „Damit hat Nancy Faeser Jürgen Elsässer einen vermeidbaren Etappensieg beschert.“ Ob Medienerzeugnisse über ein Vereinsverbot eliminiert werden können, werde wohl erst das Bundesverfassungsgericht klären, sagte der FDP-Politiker weiter. „Steht nur eine Einzelperson hinter einem Publikationsorgan, dürfte das Vereinsrecht schon nicht mehr anwendbar sein.“
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