Berlin. Die Ampel reformiert die Steuerklassen. Das ist gut so. Um die Fachkräfte-Krise zu bewältigen, müssen auch Reformen am Steuerrecht her.
Der Blick auf den Lohnzettel kann eine frustrierende Angelegenheit sein – insbesondere für berufstätige, verheiratete Frauen. Geben Paare eine gemeinsame Steuererklärung ab und haben sie im Rahmen des Ehegattensplittings die Steuerklassen 3 und 5 gewählt, stellt sich beim Partner mit dem niedrigeren Einkommen oft der Eindruck ein, dass sich seine Arbeit eigentlich kaum lohne. Meistens betrifft das Frauen. Sie verharren oft in Teilzeit, eine Ausweitung der Stundenzahl erscheint unattraktiv.
Über den Sinn und Unsinn des Ehegattensplittings ist hierzulande in den vergangenen Jahren viel diskutiert worden. Akteure wie die EU-Kommission oder die Industrieländer-Organisation OECD fordern regelmäßig Reformen am Steuerrecht, um das Erwerbspotenzial von Frauen besser zu nutzen. Jetzt wagt sich die Ampelkoalition an eine erste wichtige Veränderung: Das Ehegattensplitting bleibt erhalten, aber die Steuerklassen 3 und 5 fallen mittelfristig weg. Stattdessen wird die Klasse 4 mit Faktorverfahren zur Regel. Das bedeutet, dass der Splittingvorteil monatlich gerechter auf beide Partner aufgeteilt wird und nicht erst zum Jahresende.
Es ist gut, dass sich die Regierung dieses Themas angenommen hat. Weitere Reformen sollten in der nächsten Legislaturperiode folgen. Deutschland leidet schon jetzt unter einem dramatischen Fachkräftemangel. Es kann sich nicht leisten, auf einen Großteil des heimischen Arbeitskräfteangebots zu verzichten. Um die Fachkräftekrise zu bewältigen, braucht es einen breiten Ansatz: mehr qualifizierte Zuwanderung, bessere Kinderbetreuung, mehr Aus- und Fortbildung – aber eben auch Steuerreformen. Ein erster Schritt ist gemacht.
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