Halle.. Im Streit um einen Nazispruch ist der AfD-Politiker Björn Höcke erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden: genau 16.900 Euro.
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Halle verurteilte den 52-Jährigen am Montag zu einer Geldstrafe von rund 17.000 Euro.
Sie beträgt 130 Tagessätzen zu je 130 Euro. Schon im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er ging damals in Revision.
Höcke kann wieder in Revision gehen
Zwar wurde der 52-Jährige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Aber eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt, erläuterte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Höckes Täterschaft sei nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs „Alles für Deutschland“ aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine „geradezu einladende Armbewegung“ gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Staatsanwalt forderte Bewährungsstrafe
Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, „sondern eher mimische Zustimmung“. Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.
Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: „Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch.“ Die Staatsanwaltschaft hat eine Bewährungsstrafe für den AfD-Politiker gefordert. Höcke, der wegen der erneuten Verwendung der NS-Parole „Alles für Deutschland“ vor Gericht steht, solle zu acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden. (fmg)
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