Hamburg. Die Handelskammer lobt die jüngste Entwicklung – und gibt Tipps, wie Firmen jetzt schneller an eine Ausnahmegenehmigung kommen.
Seit vielen Monaten sorgt das Thema Anwohnerparken in Hamburg für Ärger und Streit. Vor allem drei Gruppen beklagten sich: Handwerker, die bei Aufträgen in den Gebieten des offiziell als Bewohnerparken bezeichneten Systems nun hohe Parkgebühren zahlen müssen.
In den Bewohnerparkgebieten ansässige Unternehmen, deren Kunden nun ebenfalls stark zur Kasse gebeten, wenn sie mit dem Auto kommen. Und Firmen, deren Sitz in Bewohnerparkzonen liegt – und die nun plötzlich ihre Fahrzeuge nicht mehr dort parken konnten und nur selten Ausnahmegenehmigungen bekamen. Nun aber scheint es gute Nachrichten zu geben.
Die Handelskammer Hamburg jedenfalls, die sich für eine Reform des Bewohnerparkens einsetzt, sieht erste Erfolge ihrer Bemühungen. Gut zweieinhalb Monate nach dem ersten runden Tisch zum Thema Parken in der Verkehrsbehörde mit Vertretern von Handels- und Handwerkskammer, des Hamburger Sportbunds und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands gebe es deutliche Verbesserungen, so die Handelskammer.
Anwohnerparken in Hamburg: Firmen bekommen Ausnahmegenehmigungen einfacher
Hamburger Unternehmen, die eine Ausnahmegenehmigung für ein Bewohnerparkgebiet benötigen, bekämen diese nun leichter, so die Kammer. „Nachdem unter anderem die Handelskammer konkrete Verbesserungen für die Wirtschaft vorgeschlagen und eingefordert hatte, wurde die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen angepasst“, so die Kammer. „Für eine Parkerlaubnis am Betriebssitz sind nur noch zwei Kriterien entscheidend: Das Unternehmen benötigt grundsätzlich ein Kraftfahrzeug und hat für dieses keinen Parkplatz auf dem eigenen Betriebsgelände.“
Das sei „ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Jan-Oliver Siebrand, Geschäftsführer Nachhaltigkeit und Mobilität der Handelskammer Hamburg, dem Abendblatt. „Vorher waren umständliche und teils nicht nachvollziehbare Dokumentationen der täglichen Fahrten, der zu transportierenden Ladung und der örtlichen Gegebenheiten am Betriebssitz notwendig. Damit endet für viele betroffene Betriebe hoffentlich das ‚Glücksspiel‘ Ausnahmegenehmigung.“
Handelskammer empfiehlt Unternehmen, abgelehnte Anträge erneut zu stellen
Die Kammer empfehle Unternehmen, die in den vergangenen Monaten eine Ablehnung erhalten haben, beim Landesbetrieb Verkehr die Chancen auf eine Parkerlaubnis erneut anzufragen, so Siebrand. „Nun müssen wir diesen Weg konsequent weitergehen und die strukturelle Ungleichbehandlung von Unternehmen zu Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen beenden.“
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Eine weitere Erleichterung soll laut Handelskammer in Form einer App für sogenannte Kontingente von Ausnahmegenehmigungen im Herbst folgen. „Damit können Ausnahmegenehmigungen digital zwischen Beschäftigten und deren Fahrzeugen hin- und hergewechselt werden“, so die Kammer. „Vor allem für größere Betriebe und Beschäftigte in Schichtarbeit dürfte damit das Parken am Betriebssitz einfacher werden.“
Anwohnerparken: Handelskammer fordert Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Handelskammer begrüße, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine rechtliche Änderung des Bewohnerparkens hin zu einem Anlieger- oder Quartiersparken einsetzt. „Das Ziel muss sein, das Bewohnerparken zum Anliegerparken weiterzuentwickeln“ und dafür die Straßenverkehrsordnung zu ändern, fordert die Kammer in ihrem Papier zum Thema Anwohnerparken.
„Dies würde es Unternehmen ermöglichen, die notwendigen Parkplätze zu den gleichen Bedingungen nutzen zu können wie die Bewohnerinnen und Bewohner. Das Ziel, das Abstellen ortsfremder Fahrzeuge zu reduzieren und den Parkdruck damit zu mindern, könnte auch auf diese Weise erreicht werden.“