Es bringe nichts, die Passagiere bei den Kontrollen in Gruppen einzuteilen. Datenschützer Schaar: „Terroristen laufen ja nicht mit Turban rum.“
Wiesbaden/Hamburg. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) hat sich in der Debatte über Anti-Terror-Kontrollen auf Flughäfen gegen das sogenannte Passagier-Profiling ausgesprochen. Passagiere nach Hautfarbe und Herkunft unterschiedlich zu kontrollieren, das sei „nicht akzeptabel“, sagte er. „Abgesehen davon, dass dies nicht unserem Werteverständnis entspricht, halte ich diesen Ansatz vor allem aus Sicherheitsgründen nicht für zielführend.“
Der designierte Präsident des Deutschen Flughafenverbandes (ADV), Christoph Blume, hatte mit seinem Vorstoß, über Profiling bei Fluggast-Kontrollen nachzudenken, breiten Widerspruch geerntet. Beim Profiling werden die Passagiere nach Kriterien wie Alter, Geschlecht und ethnischer Herkunft unterteilt und unterschiedlich scharf kontrolliert. Auf diese Weise könnten nach Ansicht Blumes die Kontrollsysteme zum Wohl aller Beteiligten effektiver eingesetzt werden.
Rhein betonte, es sei wichtiger, das Kontrollpersonal an den Flughäfen weiter optimal zu schulen. Nur so könnten die Kontrolleure punktgenau Verdacht schöpfen. „Die Betrachtung einzelner Ethnien verbietet sich, denn dies wäre ein zu einfacher Lösungsansatz für ein komplexes Problem.“
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das Profiling nicht praktikabel. Die Verfassung verbiete eine Diskriminierung bestimmter Fluggäste, sagte Schaar dem Westdeutschen Rundfunk (WDR). Es sei ein historischer Lernprozess in Deutschland, dass eine Selektierung von Menschen nicht erlaubt sei. Schaar geht auch nicht davon aus, dass potenzielle Terroristen sich einfach in eine Gruppe einordnen ließen. Würde ein „positives“ Profiling betrieben, also Unverdächtige sofort bevorzugt, dann würden Attentäter eben versuchen, in diese Gruppe hineinzugelangen. „Terroristen laufen ja nicht mit Turban rum“, sagte Schaar. Außerdem erfordere das Profiling sehr viel Zeit, in Israel müsse man drei Stunden vor dem Start am Flughafen sein. Das bedeute keine Beschleunigung der Abfertigung.