Der Unterhalt nach Trennungen wird leicht verändert. Nur volljährige Kinder erhalten nach der neuen Düsseldorfer Tabelle 50 Euro mehr.
Düsseldorf. Scheidungskinder in Deutschland müssen im kommenden Jahr mit einer Nullrunde bei den monatlichen Unterhaltsüberweisungen rechnen. Nach der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2011 werden sich die Beträge nicht verändern. Allein volljährige Kinder mit eigener Wohnung erhalten eine Erhöhung um 30 Euro auf 670 Euro. Auch die Zahlungspflichtigen werden besser gestellt. Sie können künftig durchschnittlich 50 Euro mehr als Mindesteinkommen behalten. Der Kindesunterhalt war zuletzt zum Januar 2010 um durchschnittlich 13 Prozent erhöht worden.
Nach der vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegten bundesweit gültigen Tabelle wird ab 2011 der sogenannte Selbstbehalt für einen Erwerbstätigen beim Kindesunterhalt 950 Euro statt bisher 900 Euro betragen. Beim Ehegattenunterhalt wird die Grenze ebenfalls um 50 Euro auf dann 1050 Euro angehoben. Beim Kindesunterhalt bleibt es dabei, dass der geringste Unterhaltssatz für Netto-Einkommen bis 1500 Euro bei 317 Euro monatlich für ein Kind bis zum fünften Lebensjahr beträgt. Der Höchstsatz für Netto-Einkommen bis zu 5100 Euro liegt weiterhin bei 781 Euro für Kinder ab dem 18. Lebensjahr.