Familienministerin Schröder will das Elterngeld ausweiten. Finanzminister Schäuble hat jedoch Finanzierungsvorbehalte.
In der Bundesregierung droht ein Streit über die Novellierung des Elterngeldes. Das Bundesfinanzministerium stoppte nach einem „Spiegel“-Bericht den Plan von Familienministerin Kristina Schröder (CDU), die Leistung auszuweiten. In einem Brief hätten die Beamten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ihren Kollegen in Schröders Ministerium mitgeteilt, dass sie den vorgelegten Referentenentwurf ablehnen. Schäubles Beamte beanstandeten vor allem die Kosten von mehr als 250 Millionen Euro. Angesichts des Sparziels von zehn Milliarden Euro im Etat 2011 bestehe für ein erweitertes Elterngeld kein Spielraum.
Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte DAPD am Donnerstag, dass es auf Fachebene diesen Brief gebe. Darin werde auf den Finanzierungsvorbehalt und die Schuldenbremse hingewiesen. „Es gibt keinen Streit zwischen den Häusern“, sagte der Sprecher. Derzeit laufe das normale Abstimmungsverfahren. Nach der Steuerschätzung im Mai beginne dann im Juni die Haushaltsaufstellung. Auch ein Sprecher des Familienministeriums wies darauf hin, dass derzeit die Ressortabstimmung läuft. „Wir sind im Gespräch mit dem Bundesfinanzministerium“, sagte er. Das Ergebnis sei noch offen.
Schröders Referentenentwurf sieht vor, zwei zusätzliche Vätermonate einzuführen. Statt zusammen 14 Monate sollen Eltern künftig 16 Monate aus dem Berufsleben aussteigen und dafür den staatlichen Lohnersatz beziehen können. Auch soll künftig eine Teilzeitvariante des Elterngeldes möglich sein. Beide Verbesserungen sind im Koalitionsvertrag angekündigt. Doch auch Schäubles Beamte berufen sich laut „Spiegel“ ausdrücklich auf die Koalitionsvereinbarung. Sie weisen in ihrem Brief darauf hin, dass die Überlegungen aus dem Familienministerium gegen den vereinbarten Finanzierungsvorbehalt verstoßen. Für Schröder würde ein Veto einen herben Rückschlag bedeuten. Denn die Novelle des Elterngeldes zählt zu den wenigen Prestigeprojekten ihres Hauses.