Familien sollen künftig länger Kindergeld beziehen können - vorausgesetzt, sie arbeiten Teilzeit. Bundesministerin Ursula von der Leyen will in Zukunft das Elterngeld flexibler gestalten.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will das Elterngeld künftig flexibler gestalten und die mögliche Bezugsdauer verlängern. Familien sollten die Leistungen bis zu 28 Monate lang erhalten können, wenn sie währenddessen Teilzeit arbeiteten, sagte von der Leyen der "Bild"-Zeitung (Freitag). "Viele Väter, die sich in Zeiten der Krise nicht trauen, ganz auszusteigen, könnten statt zwei voller Vätermonate vier halbe nehmen." So könnten sie halbtags arbeiten und das halbe Elterngeld beziehen.
Die Mütter könnten es genauso machen, so dass Vater und Mutter zusammen auf bis zu 28 Monate kommen könnten, sagte die Ministerin. "Das gibt beiden Elternteilen die Möglichkeit, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und im Beruf zu bleiben." Auch die Arbeitgeber würden davon profitieren, weil sie auf die Mitarbeiter nicht komplett verzichten müssten.
Zugleich beklagte von der Leyen, dass es vor allem in den alten Bundesländern noch immer nicht genügend Kita-Plätze gebe. Der Bedarf sei erst zu etwa einem Drittel gedeckt. Der Ausbau komme aber gut voran. So habe der Bund den Ländern für 2008 und 2009 insgesamt 650 Millionen Euro gegeben. Davon hätten die Länder den Städten und Gemeinden bereits fast 400 Millionen Euro bewilligt.
Die Bundesfamilienministerin hatte sich in der vergangenen Woche auch angesichts des Geburtenrückgangs erneut für eine Ausweitung der sogenannten Vätermonate beim Elterngeld ausgesprochen. Das gehöre als Ziel ins Wahlprogramm der Union. Die SPD hatte eine Ausweitung der teilweise bezahlten Freistellung von zwei auf vier Monate in ihren Entwurf für das Wahlprogramm aufgenommen.
Das Elterngeld ist ein Lohnersatz für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes die Berufstätigkeit unterbrechen oder auf höchstens 30 Stunden in der Woche reduzieren. Gezahlt werden 67 Prozent des letzten Nettogehalts, höchstens aber 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Die staatliche Leistung wird bisher maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil kann sie aber längstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Weitere zwei Monate wird nur dann gezahlt, wenn der andere Partner das Kind betreut. Damit sollen vor allem Väter an der Erziehung der Kinder stärker beteiligt werden. Alleinerziehende erhalten das Geld volle 14 Monate.