Der Bundestag wählte den 59-jährigen Juristen mit fast zwei Dritteln der Stimmen zum “Anwalt“ der Soldaten.
Berlin. Der FDP-Politiker Hellmut Königshaus ist neuer Wehrbeauftragter. Der Bundestag wählte den 59-jährigen liberalen Politiker am Donnerstag mit 64,8 Prozent der abgegebenen Stimmen. Der Jurist löst damit im kommenden Mai den SPD-Politiker Reinhold Robbe ab. Der Posten des Wehrbeauftragten war den Liberalen in den Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr von der Union zugestanden worden. Robbe hatte auf eine Gegenkandidatur verzichtet, obwohl er auch in der Union Fürsprecher hatte.
Königshaus forderte kurz vor seiner Wahl, die schweren Mängel im Sanitätsdienst der Bundeswehr rasch zu beseitigen. Die Probleme müssten „unverzüglich angegangen werden.“ Robbe hatte in seinem jüngsten Jahresbericht beklagt, dass rund 600 Ärzte fehlten. Ausdrücklich hob Königshaus die Verantwortung des Bundestags für die Bundeswehr hervor. „Ich glaube es gibt auf der ganzen Welt kein Land, in dem die Streitkräfte so sehr nach den Vorgaben des Parlaments arbeiten.“ Im ZDF-„Morgenmagazin“ forderte der FDP- Politiker mehr Interesse für die Streitkräfte. „Die Soldaten müssen das Gefühl haben, dass ihre Opfer und Belastungen Anerkennung finden.“
Königshaus ist seit 2004 Mitglied des Bundestags und hat sich vor allem als Mitglied mehrerer Untersuchungsausschüsse profiliert. Seit der Bundestagswahl ist er Obmann der FDP im Verteidigungsausschuss und damit auch Chefaufklärer der Liberalen bei den parlamentarischen Untersuchungen zur Kundus-Affäre. Bei der Bundeswehr war Königshaus zwischen 1970 und 1972 als Wehrdienstleistender und Zeitsoldat. Er war Personaloffizier bei der Luftwaffe und hat den Dienstgrad eines Oberleutnants der Reserve. Sicherheitspolitische Erfahrungen sammelte der Jurist in der letzten Legislaturperiode als Mitglied der NATO- Parlamentarierversammlung und Leiter der Fraktionsarbeitsgruppe zu Afghanistan.
Der Wehrbeauftragte gilt als Anwalt der Soldaten und Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er kann etwa bei Hinweisen auf Verletzung der Grundrechte von Soldaten oder Fehlverhalten von Führungskräften tätig werden. Jeder Soldat kann sich mit Beschwerden oder Informationen an den Wehrbeauftragten wenden. Einmal im Jahr fasst der Wehrbeauftragte seine Tätigkeit in einem Bericht zusammen.