Berlin. Die Bundesländer konnten sich nicht auf einen neuen Rundfunkbeitrag einigen. Auf die Sender kommen dennoch große Veränderungen zu.

Die Ministerpräsidenten verschieben die Entscheidung zum Rundfunkbeitrag. Im Dezember soll es weitere Beratungen geben, bestätigten mehrere Länder am frühen Freitagnachmittag. Aktuell beträgt der Beitrag 18,36 monatlich. Dabei bleibt es – zumindest vorerst.

Wie der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Freitagmittag bei X postete, konnten sich die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig nicht auf die „verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Rundfunkbeitrags“ verständigen. „Wir haben tatsächlich beschlossen, heute nichts zu beschließen“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen. Ob die Länder dem zustimmen wollen, wird sich im Dezember zeigen. Dann soll erneut verhandelt werden. Im Beschluss der MPK heißt es, die Rundfunkkommission der Länder werde gebeten, bis dahin „mögliche Optionen zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten“. 

ARD und ZDF: Umfangreiche Reformen im ÖRR

Die Länderchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Leipzig allerdings auf umfangreiche Reformen für ARD und ZDF. Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Verständigung auf die Rundfunkreform als „dringend erforderlich“. 

Ziel der Reformpläne ist es, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten einzusparen – auch mit Blick auf die Entwicklung des Rundfunkbeitrags. So soll die Zahl der Radioprogramme in der ARD früheren Plänen zufolge sinken. Ebenso sollen demnach kleinere TV-Sender, die klassisch im Fernsehen ihr Programm fortlaufend ausstrahlen, wegfallen. 

Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung trifft es die Hälfte der linearen Spartensender – darunter fallen etwa der KiKa, Phoenix oder Tagesschau24 – sowie jedes dritte Radioprogramm. Demnach sollen die Rundfunkanstalten selbst entscheiden, wen die Axt trifft. Die Gehälter der Sender-Chefs sollen darüber hinaus an den öffentlichen Dienst angepasst werden.

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Meine schwerste Entscheidung

Reformen bei ARD und ZDF: Länder müssen zustimmen

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte sich zuvor zuversichtlich gezeigt, dass die Ministerpräsidentenkonferenz bei ihren Beratungen am Freitag eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschließen wird. Er sei sicher, dass es am Ende der Gespräche ein Ergebnis geben werde, sagte Wüst im ARD-„Morgenmagazin“.

Die auf dem Tisch liegenden Reformpläne für ARD, ZDF und Deutschlandfunk mit einer Senkung der Zahl der Hörfunkprogramme oder einer Verschmelzung von Fernsehsendern wie etwa den auf Kultur spezialisierten Sendern Arte und 3Sat werde in den Reihen der Ministerpräsidenten anerkannt. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Wüst.

Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.

Gebühren für ÖRR: Ein Fall für Karlsruhe?

Bei einer Verständigung über die im Raum stehende Erhöhung der Rundfunkbeiträge um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat werde es „ein bisschen komplizierter“. Hier gebe es verschiedene, in der Diskussion stehende Modelle. Auch der Gang nach Karlsruhe könnte anstehen: ARD, ZDF und Deutschlandfunk steht die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht offen.

Denn: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat die Erhöhung des Beitrags empfohlen, zur am 1. Januar 2025 beginnenden Beitragsperiode. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. 

Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte .In den vergangenen Monaten lagen die Positionen beim Rundfunkbeitrag weit auseinander. Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern sprachen sich immer wieder gegen eine Anhebung aus. In dieser Frage braucht es aber ein einstimmiges Votum. Weicht nur ein Regierungschef ab, kann eine Erhöhung nicht auf den Weg gebracht werden.