Berlin/Hamburg. Sensations-Berichterstattung über den Schlagerstar gerügt. Presserat nennt Text über Helene Fischer irreführend.

Prominente wehren sich oft gegen eine angeblich unangemessene Medien-Berichterstattung. Das kann mal eine Liaison betreffen, die sie verheimlichen wollen oder eine Krankheit. Ganze Scharen von Anwälten sind auf Unterlassungen spezialisiert. Das kann wie im Fall von Max Mosley auch jahrelang die Gerichte beschäftigen. Bisweilen schießen auch Fotografen und Magazine über das Ziel hinaus. Auch betroffene Bürger können sich deshalb in Deutschland ohne anwaltliche Hilfe an den Deutschen Presserat wenden, der regelmäßig Fälle von vermeintlichen Regelverletzungen diskutiert und brandmarkt. Jetzt hat Superstar Helene Fischer einen Erfolg verbuchen können.

Denn der Presserat hat wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex sechs weitere öffentliche Rügen ausgesprochen. Schon am Donnerstag hatte der Presserat im Zusammenhang mit dem Germanwings-Unglück seine Einschätzungen veröffentlicht.

Jetzt richtet sich die Kritik unter anderem gegen „Das neue Blatt“, das auf der Titelseite einen Unfall der Schlagsängerin Helene Fischer suggeriert hatte, und gegen das Onlineangebot „Bild.de“, das den Notruf eines Verbrechensopfers veröffentlichte. Auch Schleichwerbung war ein Thema, wie der Presserat am Freitag mitteilte.

„Das neue Blatt“ hatte auf der Titelseite „Helene Fischer Lebensgefahr“ geschrieben. Im Heft wurde dann lediglich berichtet, dass eine Artistin aus Düsseldorf, die nichts mit Fischer zu tun hat, sich bei einer Bühnenshow verletzt habe. Das zeige, dass die Verletzungsgefahr bei solchen Shows groß sei. Die Darstellung auf der Titelseite wertete der Presserat als bewusst irreführend.

Lesen Sie hier die Abendblatt-Rezension über Helene Fischer

„Freizeit Express“ und „Revue heute“ wurden wegen einer unwahrhaftigen Berichterstattung und einer Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht gerügt. Beide hatten identisch unter der Überschrift „Traurige Diagnose! Sie ist unheilbar krank!“ über eine angeblich schwere Erkrankung der norwegischen Prinzessin Mette-Marit berichtet. Im Artikel hieß es dann, dass „Palastinsider“ von einer „ausgewachsenen Depression“ ausgingen. Belege für eine tatsächliche Erkrankung wurden nicht geliefert.

Als unangemessen sensationell rügte der Presserat die Veröffentlichung eines Notrufes auf „Bild.de“. Der fünf Minuten lange Mitschnitt aus den USA ermögliche es den Hörern, am Leiden der Frau teilzuhaben, hieß es. Ein einordnender Begleittext fehlte. Die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ erhielt eine Rüge für eine Meldung über einen Trickdiebstahl. Darin erklärte die Polizei, dass die Tatverdächtigen „vermutlich Sinti oder Roma“ seien. Der Beschwerdeausschuss hielt diese Zuschreibung für diskriminierend.

Wegen Schleichwerbung wurde die „Märkische Allgemeine“ gerügt. Die Zeitung hatte drei Beiträge veröffentlicht, in denen jeweils ein Produkt vorgestellt wurde. Dazu kamen Produktfotos und Preise. In einem Fall wurde der vorgestellte Artikel als „Wundermittel“ bezeichnet und auf eine konkrete Bezugsquelle verwiesen. (HA/epd)