Lauenburg. Maßnahmen an Häusern in der Altstadt unterliegen dem Denkmalschutz und/oder der Gestaltungssatzung. Das soll einfacher werden.
Ein frischer Anstrich für die Fensterrahmen oder ein bunter Blumenkübel vor der Tür – Bewohner der Altstadt in Lauenburg brauchen dafür immer eine Genehmigung. Stellt sich nur die Frage: Wer muss das absegnen? Am 1. November 2016 entschied das Landesverwaltungsgericht vor Ort, dass für Einzelmaßnahmen die Denkmalschützer des Kreises zuständig sind. Für strukturelle Maßnahmen, etwa die Straßenbeleuchtung, dagegen die Denkmalbehörde des Landes. Mit dieser Entscheidung hebelten die Richter eine Verfügung aus dem Frühjahr desselben Jahres aus, wonach für das Flächendenkmal Altstadt ausschließlich die Denkmalschützer des Landes zuständig gewesen wären.
Als sei das für die Bewohner der Altstadt nicht schon verwirrend genug, müssen sie ihre Vorhaben mit einer weiteren Vorschriftensammlung abgleichen: der Gestaltungssatzung für die Lauenburger, die aus dem Jahre 1984 stammt.
Altstadt Lauenburg: Umsetzung von Baumaßnahmen soll einfacher werden
Um Ordnung in Zuständigkeiten oder Überschneidungen zu bringen, hatten die Grünen zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Montagabend einen entsprechenden Antrag eingebracht. Darin wird die Verwaltung gebeten, jeweils die Grundstücke aufzulisten, die vom Denkmalschutz betroffen sind, die von der Gestaltungssatzung erfasst sind und die Grundstücke, auf die beides zutrifft.
„Durch das Parallelregime dieser beiden Regelungsbereiche sind die Bewohner häufig doppelt betroffen“, erläuterte Fraktionschef Thorsten Pollfuß. Den Bewohnern werde es damit unnötig schwer gemacht.
2014 legte Verwaltung neuen Entwurf der Gestaltungssatzung vor
Wann immer es um Fragen baulicher Veränderungen und deren Regeln in der Altstadt geht, ist das Interesse groß. Im Januar 2013 hatte die Verwaltung zu einer Bürgerversammlung eingeladen, um die künftigen Gestaltungsregeln in der Altstadt zu diskutieren. Etwa 60 Interessierte kamen. Eine der umstrittenen Fragen damals: Gibt es eine Möglichkeit, Fotovoltaikanlagen auf den historischen Dächern anzubringen?
Ein Jahr später legte die Stadt dann der Politik den Entwurf einer neuen Gestaltungssatzung vor. Bauamtsleiter Reinhard Nieberg verwies schon damals auf das Dilemma: Demnach könne es passieren, dass ein Vorhaben in der Altstadt zwar von den Denkmalschützern abgesegnet werde, aber der Gestaltungssatzung widerspräche. Aber auch der umgekehrte Fall sei denkbar.
Altstadtbewohner brauchen keine weiteren Reglements
Ein Beschluss wurde, wie erwartet, nicht gefasst. Die Fraktionen wollten zunächst intern über den Sinn der Gestaltungssatzung diskutieren. Für den Arbeitskreis Altstadt war die Sache bereits damals klar: „Wir brauchen neben den strengen Vorschriften der Denkmalschützer keine weiteren Reglements. Das würde sonst sämtliche Initiativen der Eigentümer ausbremsen“, sagte der damalige Sprecher Jörg Sönksen.
Dies ist offenbar heute auch fraktionsübergreifend gängiges Meinungsbild. Jedenfalls wurde der Antrag der Grünen einstimmig angenommen. Die Verwaltung wird jetzt diese Übersicht erstellen. Auf dieser Grundlage soll dann entschieden werden, ob Genehmigungen der Denkmalschützer ausreichen, oder ob geplante Maßnahmen zusätzlich mit der Gestaltungssatzung abgeglichen werden müssen.
Politik hält Gestaltungssatzung für die Oberstadt für erforderlich
Was die Diskussion während der Sitzung aber auch zeigte: In der Lauenburger Oberstadt – für die Denkmalschützer kaum interessant – sei eine Gestaltungssatzung durchaus angebracht.
Im April 2018 hatte die CDU einen solchen Antrag eingebracht und konnte damit die anderen Fraktionen überzeugen. Es sei an der Zeit, dem Bau-Wildwuchs Einhalt zu gebieten. „So etwas muss genau begründet werden. Und das ist für die Oberstadt schwierig.
Welcher Baustil ist hier schon typisch?“, gab Nieberg damals zu bedenken. Dennoch hat die Stadt ihre Hausaufgaben gemacht. „Wir haben die Voraussetzungen geprüft und werden in absehbarer Zeit einen Entwurf vorlegen“, so der Bauamtsleiter.