Lauenburg. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht: Die untere Denkmalschutzbehörde ist für Maßnahmen der Altstadtbewohner zuständig ist.

Wer entscheidet, wenn ein Altstadtbewohner in seinem historischen Haus eine Tür oder einen Balken austauschen möchte? Seit gestern ist die Sache klar: Für Einzelmaßnahmen ist die untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Nur wenn es sich um strukturelle Veränderungen – etwa Straßenbelag oder Beleuchtung – handelt, muss das Landesamt für Denkmalpflege grünes Licht geben. Mit dieser Entscheidung hob die achte Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes gestern eine richterliche Verfügung aus dem Frühjahr dieses Jahres auf. Demnach wären für das Flächendenkmal Altstadt einzig die Denkmalschützer des Landes zuständig gewesen.

Kreis erteilt denkmalrechtliche Genehmigungen

Dieses von vielen Altstadtbewohnern mit Spannung erwartete Urteil haben die Richter beim Vor-Ort-Termin in Lauenburg sozusagen „nebenbei“ gefällt. Vordergründig ging es um die Frage, ob Eigentümer Maris Kruse Anspruch auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung hat. Wie gestern berichtet, hatte sein Großvater vor vielen Jahren auf der Rückseite seines Mietshauses eine Balkonkonstruktion anbauen lassen. Die von der Eigentümerfamilie beantragte nachträgliche Baugenehmigung wurde verwehrt, weil die untere Denkmalschutzbehörde ihr Veto eingelegt hatte. Zu Recht, befanden die Richter gestern, einen Anspruch auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung hätten die Eigentümer nicht. Zudem seien die Denkmalschützer des Kreises – entgegen der Auffassung des Einzelrichters – in dieser Angelegenheit auch die zuständigen Entscheidungsträger.

Denkmalschützer des Landes und des Kreises loben Zusammenarbeit

Für Dr. Berthold Köster vom Landesamt für Denkmalpflege kommt dieses Urteil nicht überraschend. Er glaubt, dass die zuständige Mitarbeiterin des Kreises die Anliegen der Lauenburger wesentlich besser beurteilen könne, als es ihm von Kiel aus möglich wäre. „Frau Mansdotter ist für die Altstadt seit mehr als zwanzig Jahren zuständig, und die Zusammenarbeit klappt hervorragend“, lobt er die Denkmalschützerin des Kreises. Seine Behörde hatte sich an die anderslautende richterliche Verfügung ohnehin nicht gebunden gesehen – mit dem Ergebnis, dass im Sommer dieses Jahres so gut wie keine Entscheidungen über Bauanträge der Hauseigentümer gefällt wurden, weil sich niemand zuständig fühlte.

Untere Denkmalschutzbehörde in Lauenburg oft in der Kritik

Doch gerade zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und den Altstadtbewohnern hatte es in der Vergangenheit oft geknirscht. Unter diese Dinge möchte der Arbeitskreis Altstadt (AAL) jetzt einen Schlussstrich ziehen. „Wir haben mit Landrat Christoph Mager vor einiger Zeit ein konstruktives Gespräch geführt. Ich bin überzeugt davon, dass in Zukunft strittige Fragen zum Denkmalschutz auf kürzeren Wegen geklärt werden können“, sagt Sprecher Jörg Sönksen.

Über das Gespräch mit dem Landrat und die Folgen des Urteils zur Zuständigkeit für den Denkmalschutz will der Arbeitskreis während des nächsten Stammtisches am Montag, 7. November, ab 20 Uhr im Restaurant „Le Rufer“ (Elbstraße 100) informieren.