Lauenburg. Gestaltungssatzung Verwaltung holt Entwurf von 2013 aus der Schublade
Ein frischer Anstrich für die Fensterrahmen oder ein bunter Blumenkübel vor der Tür – Bewohner der Lauenburger Altstadt brauchen dafür immer eine Genehmigung. Stellt sich nur die Frage: Welche Behörde muss das Vorhaben absegnen? Erst im November vergangenen Jahres entschied das Landesverwaltungsgericht vor Ort, dass für Einzelmaßnahmen die Denkmalschützer des Kreises zuständig sind. Für strukturelle Maßnahmen, etwa die Straßenbeleuchtung, dagegen die Denkmalbehörde des Landes. Mit dieser Entscheidung hebelten die Richter eine Verfügung aus dem Frühjahr desselben Jahres aus, wonach für das Flächendenkmal Altstadt ausschließlich die Denkmalschützer des Landes zuständig gewesen wären.
Als sei das für die Bewohner der Altstadt nicht schon verwirrend genug, müssen sie ihre Vorhaben künftig eventuell mit einer weiteren Vorschriftensammlung abgleichen: Die Stadt hat nach vier Jahren den Entwurf einer Gestaltungssatzung wieder aus der Schublade geholt und jetzt den Mitgliedern des Bauausschusses vorgelegt. „Wir wollen heute dazu keine Entscheidungen herbeiführen, sondern die öffentliche Diskussion anstoßen“, sagte der Leiter des Stadtentwicklungsamtes, Reinhard Nieberg, gleich zu Beginn.
Allerdings: Eine Bürgerbeteiligung zu diesem Entwurf gab es bereits im Januar 2013. Etwa 60 Interessierte hatten sich damals getroffen, um die künftigen Gestaltungsregeln in der Altstadt zu diskutieren. Eine der umstrittenen Fragen damals: Gibt es eine Möglichkeit, Fotovoltaikanlagen auf den historischen Dächern anzubringen? Im Ergebnis der Veranstaltung wollte die Verwaltung dazu einen Kompromiss prüfen. Auch die strengen Regelungen für die Gestaltung der Fenster sollten noch einmal unter die Lupe genommen werden. Noch im gleichen Jahr sollte eine weitere Runde zur Gestaltungssatzung einberufen werden. Doch dann bremste das Hochwasser die Diskussion aus.
„Sie haben uns ja den gleichen Entwurf wieder vorgelegt, ohne die Hinweise von damals einzuarbeiten“, monierte jetzt Katharina Bunzel (Grüne). „Wir setzen ja auch genau an diesem Punkt wieder an“, sagte Nieberg und verwies auch gleich auf das Dilemma: Demnach könne es passieren, dass ein Vorhaben in der Altstadt zwar von den Denkmalschützern abgesegnet werde, aber der Gestaltungssatzung widerspräche. Aber auch der umgekehrte Fall sei denkbar. Ein Beschluss wurde, wie erwartet, nicht gefasst. Die Fraktionen wollen zunächst intern über den Sinn der Gestaltungssatzung diskutieren.
Für Jörg Sönksen vom Arbeitskreis Altstadt ist die Sache dagegen klar: „Wir brauchen neben den strengen Vorschriften der Denkmalschützer keine weiteren Reglements. Das würde sonst sämtliche Initiativen der Eigentümer ausbremsen“, ist er überzeugt.