Hamburg. Gestritten wird über die automatische Verlängerung von Festgeld-Verträgen um weitere fünf Jahre. Wie das andere Banken handhaben.

Ärger um Festzinssparverträge bei der Hamburger Sparkasse (Haspa): Weil sich langlaufende Verträge automatisch verlängern, hat die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt die Sparkasse vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verklagt (Az. 10 UKI 3724). Die Haspa hatte zuvor die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert. Jetzt müssen die Richter entscheiden.

Aus Sicht der Verbraucherschützer verwendet die Haspa in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge unter der Bezeichnung „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ eine rechtswidrige Klausel. Sie sieht eine automatische Verlängerung von erneut 60 Monaten, also fünf Jahren, vor, ohne dass für Kunden laut den Verbraucherschützern eine angemessene Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung besteht. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Anleger.

Haspa-Festgeld: Für fünf Jahre gibt es 2,1 Prozent

Für die Sparer ergeben sich zwei Risiken: Sie kennen möglicherweise die Konditionen nicht, die dann gelten, und sie können für weitere fünf Jahre nicht über ihr Geld verfügen. Aktuell liegt der Zins für einen fünfjährigen Anlagezeitraum bei 2,10 Prozent. Das ist nur leicht unter dem Marktdurchschnitt, der laut FMH-Finanzberatung bei 2,17 Prozent liegt. Die besten Angebote für fünf Jahre liegen bei 2,60 Prozent. Wie hoch oder niedrig der Zins in fünf Jahren ausfallen wird, das ist nicht absehbar.

„Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen bei solchen Verträgen zwar mit einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages rechnen, aber keinesfalls für einen festgeschriebenen und unkündbaren Zeitraum von 60 Monaten und auch nur zu den bestehenden Konditionen und nicht zu Konditionen, die die Haspa einseitig neu festsetzt“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Haspa-Festgeld: Zins sank bei Verlängerung auf 0,01 Prozent

In einem der Verbraucherzentrale Hamburg vorliegenden Fall sank der anfangs vereinbarte Zins eines Sparvertrags von 0,25 Prozent nach der stillschweigenden Verlängerung auf 0,01 Prozent pro Jahr. „Die Haspa nutzt das Vertragswerk mit der besagten Klausel in einer völlig einseitigen Weise zu ihren Gunsten, indem sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern praktisch einen neu abgeschlossenen Vertrag nach ihren Vorstellungen unterschiebt“, sagt Klug.

Ob sich die Verbraucherschützer mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen können, bleibt abzuwarten. Die Praxis der Haspa ist am Markt nicht unüblich, wie eine Analyse des Abendblatts anhand der zehn besten Zinsangebote für ein fünfjähriges Festgeld mithilfe der FMH-Finanzberatung zeigt.

Festgeld: Von zehn Banken verlängern fünf automatisch die Anlage

Vier Banken verlängern automatisch um weitere fünf Jahre. Ein Institut, die Credit Agricolé, verlängert zwar auch, wenn der Kunde nichts unternimmt, aber lediglich um ein Jahr. Bei der Ford Money Bank heißt es: „Vor Fälligkeit erhalten Sie ein Angebot zur Verlängerung zu den aktuellen Konditionen. Ohne Rückmeldung Ihrerseits verlängert sich die Anlage automatisch zu diesen Konditionen.“ Etwas allgemeiner sind die Regelungen bei der Targobank: „Wird keine anderweitige Vereinbarung zwischen Kunden und Berater geschlossen, wird der Betrag über den gleichen Zeitraum zu neuen Konditionen angelegt.“ Alle Regelungen legen aber nahe, dass der Kunde auch andere Entscheidungen treffen kann.

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Die anderen fünf Banken, zu denen die Renault Bank, die DKB und die IKB gehören, haben kundenfreundlichere Regeln, denn es erfolgt grundsätzliche keine automatische Verlängerung. So heißt es bei der Renault Bank: „Bei Fälligkeit wird der Anlagebetrag inklusive Zinsen auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.“

Haspa: Kunden werden rechtzeitig über Verlängerung informiert

Die Haspa verweist darauf, dass sie das kritisierte Produkt nicht mehr anbietet. Der betroffene Kunde, dessen Vertrag zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent verlängert wurde, habe sein Geld auf eigenen Wunsch vorzeitig zurückbekommen, sagt Haspa- Sprecherin Stefanie von Carlsburg.

Über die Kündigungsmodalitäten werden die Haspa-Kunden im Beratungsgespräch informiert. Zusätzlich sind diese auch Bestandteil der ausgehändigten Vertragsunterlagen. „Zum Laufzeitende des Vertrages erhalten unsere Kunden unaufgefordert einen persönlichen Brief, in dem wir noch mal darauf hinweisen, dass die Festzinsvereinbarung ausgelaufen ist. Dem Kunden teilen wir in diesem Brief den aktuellen Anschlusszinssatz mit und weisen ihn ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, den Vertrag zu kündigen“, sagt von Carlsburg. Dafür hat der Kunde vier Wochen Zeit. Die Haspa-Sprecherin: „Daher teilen wir nicht die Einschätzung der Verbraucherzentrale.“