Hamburg. Hohe Diebstahlzahlen in Hamburg. Verbraucherzentrale gibt Tipps. Im Kleingedruckten lauern teure Klauseln. Eine ist besonders dreist.
Sommerzeit ist Fahrradzeit. Sobald die Temperaturen steigen und es nicht regnet, holen deutlich mehr Hamburgerinnen und Hamburger ihr Fahrrad aus dem Keller und der Garage. Doch die Tour durch das Umland oder der Weg zur Arbeit kann mit einer bösen Überraschung enden. Im vergangenen Jahr wurden in der Hansestadt rund 13.000 Fahrräder gestohlen. Lohnt deshalb eine Fahrradversicherung? Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dazu wichtige Tipps zusammengestellt.
Kosten und Leistungsumfang der Policen können aus Sicht der Verbraucherschützer sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb empfehlen die Experten: Genau hinschauen, was man beim jeweiligen Anbieter abschließt und unbedingt das Kleingedruckte lesen.
Hamburg: Fahrradversicherung abschließen – das muss man beachten!
„Einige Verträge leisten nach einigen Jahren nur noch den Zeitwert und nicht mehr den Neuwert des gestohlenen Fahrrades“, warnt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Mit dem Zeitwert lässt sich in der Regel aber kein adäquates neues Fahrrad finanzieren.“
Zudem würden einige Versicherer festschreiben, mit welchem Schloss oder sogar Schlossfabrikat das Fahrrad gesichert werden muss. Nur dann gebe es im Schadensfall Geld, sagt Sandra Klug. Es finden sich sogar Verträge, in denen konkret vorgeschrieben wird, dass das Fahrrad an einem festen Gegenstand angeschlossen sein muss.
Fahrrad geklaut? Das ist sofort zu tun!
Beim Neukauf eines Ersatzrades für das gestohlene Fahrrad muss man ebenfalls einiges beachten. „Es gibt Versicherer, die nur dann eine Entschädigung leisten, wenn die Versicherungsnehmer nach dem Diebstahl eine Rechnung für ein neu erworbenes Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichen“, sagt Klug. „Wollen sich die Versicherungsnehmer gar kein neues oder nur ein weniger hochwertiges Fahrrad kaufen, kann es sein, dass der Versicherer nicht oder nur den Zeitwert zahlt.“
Auch ein wichtiges Detail: Einige Assekuranzen zahlen nur die sogenannten Wiederbeschaffungskosten, nicht den Wiederbeschaffungswert aus. Das heißt: Die Versicherten müssen tatsächlich ein neues Rad kaufen, deren Kosten dann vom Versicherer erstattet werden. Sonst gehen sie leer aus.
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Und was ist zu tun, wenn man den Diebstahl festgestellt hat? Anzeige aufgeben bei der Polizei und den Versicherer informieren. „So schnell wie möglich“, sagt Klug. Denn es gibt Versicherungen, die im Kleingedruckten eine Frist setzen.
Fahrradklau in Hamburg: Warum ein geknacktes Schloss trotzdem wichtig ist
Zudem sollten Versicherte die Rechnung für ihr Fahrrad aufheben und das geknackte Schloss behalten, wenn sie es am Tatort finden. Helfen kann übrigens ein Fahrrad-Pass, den man bei der Polizei einrichten kann. So liegen der Polizei im Falle einer Anzeige bereits alle wichtigen Details vor.