Hamburg. Die Hamburger Privatbank hat nach einem Urteil laut eigenen Angaben insgesamt 155 Millionen Euro an das Finanzamt überwiesen.

Die in umstrittene Aktiengeschäfte verwickelte Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co hat laut eigenen Angaben alle Steuerforderungen beglichen. Wie das Geldinstitut mitteilte, wurden zum Jahresende 2020 insgesamt 111 Millionen Euro an das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg überwiesen. Bereits im April war eine Zahlung von 44 Millionen Euro erfolgt.

Zur Verfügung gestellt worden sei das Geld von den beiden Hauptgesellschaftern der Warburg Gruppe, so die Bank. Dabei handelt es sich um Christian Olearius und Max Warburg, die bis zum Jahresende 2019 im Aufsichtsrat der Bank als Vorsitzender und Stellvertreter die Geschicke lenkten.

Warburg war zur Zahlung der Steuern verurteilt worden

„Mit den Zahlungen über insgesamt 155 Millionen Euro sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen“, sagte ein Sprecher der Bank. Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten, dem Fiskus entstand ein milliardenschwerer Schaden.

Die vom Landgericht Bonn im März 2020 angeordnete Einziehung der Steuern gegenüber Warburg ist damit erledigt. Die Richter hatten die Hamburger Bank als sogenannte Einziehungsbeteiligte an dem Verfahren gegen zwei Aktienhändler beteiligt und zur Zahlung der ausstehenden Steuern verurteilt.

Warburg Bank geht weiter gerichtlich gegen Steuerbescheide vor

Der Bank kommt es mit der jüngsten Mitteilung darauf an, dass Kapitel um die Cum-Ex-Aktiengeschäfte als wirtschaftlich abgeschlossen darzustellen. Zugleich beharrt Warburg auf dem Standpunkt, nie die Absicht gehabt zu haben, zu Unrecht von Steueranrechnungen zu profitieren. Gegen die Steuerbescheide geht die Bank weiter vor, eine Klage vor dem Finanzgericht Hamburg ist anhängig. Auch gegen das Urteil des Landgerichts Bonn wurde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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Zudem streitet Warburg vor Gericht mit der Deutschen Bank, die in die Geschäfte als Depotbank involviert war. Es geht um 167 Millionen Euro, die Warburg einfordert. In erster Instanz hat sie das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt verloren und jetzt Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Gegen einen Ex-Generalbevollmächtigten von Warburg läuft noch ein Verfahren. Politisch werden die Geschäfte der Bank in Hamburg in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet.

In die Cum-Ex-Geschäfte waren insgesamt mehr als 130 Institute verwickelt, der Gesamtschaden wird auf mehr als zehn Milliarden Euro geschätzt.