Hamburg. Bund, Länder, Politik, Justiz, Medien: Was die Rechtsbeistände der Bankiers Christian Olearius und Max Warburg ihnen vorwerfen.

Im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zu den Cum-ex-Geschäften der Warburg-Bank haben die Anwälte der Bank-Gesellschafter am Montag noch einmal schweres Geschütz aufgefahren – gegen die Opposition, gegen die Justiz, gegen die Medien, gegen mehrere Bundesländer und sogar gegen den Bund.

So prangerte Peter Gauweiler, Rechtsbeistand von Warburg-Gesellschafter Christian Olearius, die „Untätigkeit der Bundesrepublik Deutschland“ mit Blick auf Cum-ex-Geschäfte anderer deutscher Banken an. Einzig im Fall Warburg habe das Bundesfinanzministerium 2017 ein Bundesland – nämlich Hamburg – angewiesen, zu Unrecht erstattete Steuern auf solche Aktiengeschäfte wieder einzutreiben.

Cum-ex-Skandal: Anwälte der Warburg-Gesellschafter gehen in die Offensive

Explizit nannte Gauweiler die Deutsche Bank sowie die früheren Landesbanken West LB (Nordrhein Westfalen) und HSH Nordbank (Hamburg/Schleswig-Holstein). So sei die West LB „mit einem festgestellten Steuerschaden von weit über einer Milliarde Euro der größte Cum-Ex-Profiteur überhaupt“ gewesen. Dennoch habe der Bundestag diesen Fall nie untersucht, während die Opposition zur Causa Warburg, in der es „nur“ um einen inzwischen beglichenen Schaden von gut 150 Millionen Euro ging, sogar einen zweiten Untersuchungsausschuss einsetzen wollte (was die Ampel-Mehrheit abgelehnt hatte).

Mit Blick auf West LB und die HSH Nordbank, die Cum-ex-Geschäfte eingeräumt und insgesamt 127 Millionen Euro an den Fiskus zurückgezahlt hatte, beklagte Gauweiler ein „Versagen der Länder bei der Aufklärung dieser Geschäfte“. Sie hätten die Verantwortlichen „in willkürlicher Weise von der Strafverfolgung ausgenommen“.

Untersuchungsausschuss will auch Cum-ex-Deals der HSH Nordbank aufklären

Bei den mittlerweile höchstrichterlich als illegal eingestuften Cum-ex-Geschäften hatten sich Banken und andere Finanzakteure mithilfe komplexer Aktiendeals Steuern erstatten lassen, die sie nie gezahlt hatten. Bundesweit ging der Schaden für den Staat in die Milliarden. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) der Bürgerschaft untersucht, warum Hamburgs Finanzbehörden im Jahr 2016 darauf verzichtet hatten, rund 47 Millionen Euro an erstatteten Steuern von Warburg zurückzufordern und ob der damalige Bürgermeister Olaf Scholz und / oder Finanzsenator Peter Tschentscher (beide SPD) darauf Einfluss genommen haben – was sie bestreiten.

Christian Olearius muss sich parallel dazu in Bonn vor Gericht verantworten. Seine Anwälte und die des zweiten Hauptgesellschafters Max Warburg hatten schon mehrfach die politische und mediale Fokussierung auf das vergleichsweise kleine Hamburger Bankhaus beklagt. Dem PUA hatten sie offen gedroht, die Befreiung der Zeugen vom Steuergeheimnis zurückzuziehen, wenn der Ausschuss nicht auch die Cum-ex-Geschäfte der HSH Nordbank untersuche. Daher wurde der Untersuchungsauftrag erweitert.

Cum-ex-Skandal: Gericht verurteilt Land NRW wegen Weitergabe von Olearius-Tagebüchern

Bevor sich die Abgeordneten der Ex-Landesbank annehmen, wollen sie noch dieses Jahr einen fast 900 Seiten starken Zwischenbericht verabschieden. Für Otmar Kury, Anwalt von Max Warburg, hat die bisherige Zeugenvernehmung „eindeutig“ ergeben, dass die Politik keinerlei Einfluss auf die Entscheidungen der Finanzbehörden genommen habe. Vielmehr versuche die Opposition, der SPD und Scholz „Schaden zuzufügen und sich daran zu stärken“, sagte er.

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Gauweiler griff zudem Justiz und Ermittlungsbehörden an. So sei der erste Richter im Prozess gegen Olearius wegen Befangenheit ausgetauscht worden, weil er sich schon vor Prozessbeginn eine „Geheimakte“ angelegt und den Bankier damit faktisch vorverurteilt habe. Und das Landgericht Köln habe kürzlich sogar das Land NRW verurteilt, weil die beschagnahmten Olearius-Tagebücher im großen Stil Medien zugespielt worden waren. Diese Weitergabe könne nur durch Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben, was die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt habe.