Hamburg. Auszug liegt dem Abendblatt vor. Demnach hat damaliger Bürgermeister Olaf Scholz zurückhaltend auf Thema Cum-Ex reagiert.

Hat die Warburg-Bank Druck auf die Politik ausgeübt, um um eine Steuernachforderung von 47 Millionen Euro herumzukommen? Und hat die Politik in diesem Sinn Einfluss genommen? Um diesen Vorwurf, der seit Tagen die Schlagzeilen in Hamburg beherrscht, zu entkräften, geht das Bankhaus jetzt in die Offensive.

Die Anwälte der Haupteigentümer Max. M. Warburg und Christian Olearius, Otmar Kury und Klaus Landry, haben am Dienstag im Namen ihrer Klienten den Auszug aus dem Tagebuch von Olearius veröffentlicht, der vielfach als Indiz für die angebliche Kungelei zwischen Politik und Bank angeführt wurde. Aus Berichten der „Zeit“ und des NDR-Magazins „Panorama“ war bislang nur bekannt, dass sich Olearius über ein Treffen mit dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im Herbst 2017 notiert haben soll, er deute Scholz so, dass Warburg sich keine Sorgen zu machen brauche.

Tatsächlich hat Olearius sich über das Gespräch am 10. November im Bürgermeisteramtszimmer des Rathauses aber noch etwas mehr notiert. Das Abendblatt zitiert nicht wörtlich aus dem Tagebuch, da es Bestandteil staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in Sachen Cum-Ex ist – und daher nicht daraus zitiert werden darf.

Cum-Ex-Affäre: Entlastet das Warburg-Tagebuch Scholz?

Zunächst beschreibt der Warburg-Inhaber, er habe vom Sachstand bei Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft berichtet. Dann kommt der entscheidende Satz: Er, Olearius, meine, Scholz’ zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, dass Warburg sich keine Sorgen zu machen brauche.

Von diesem zurückhaltenden Verhalten war bislang keine Rede. Es ist zwar nur ein feiner Unterschied, aber: Die Beobachtung, dass der Bürgermeister zurückhaltend reagiert hat, unterstützt zumindest nicht die Unterstellung der Opposition, dass Scholz aufgrund dieses Gesprächs seinen damaligen Finanzsenator, den heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), angewiesen haben könnte, die Steuerrückforderung zu verhindern.

Eher dürfte diese Formulierung Scholz’ entlasten – wurde sie aus diesem Grund bislang verschwiegen? Scholz und Tschentscher hatten derartige politische Einflussnahme jedenfalls bislang vehement zurückgewiesen. Konkret zum Einzelfall äußern konnten sie sich nicht, da derartige Details dem Steuergeheimnis unterliegen. SPD und Grüne denken daher inzwischen sogar darüber nach, das Steuergeheimnis in diesem Fall aufzuheben, um für mehr Transparenz sorgen zu können.

Weiter notiert Olearius, dass die Deutsche Bank wohl geschont werde. Seine Interpretation, das nach dem Motto cui bono (Lateinisch für „Wem nützt es?“) auf Warburg abgelenkt werde, halte auch Scholz für wahrscheinlich. Diese Passage lässt sich so übersetzen: Scholz und Olearius waren beide der Einschätzung, dass eigentlich die Deutsche Bank, mit der Warburg bei den Cum-Ex-Geschäften zusammengearbeitet hatte, die Kapitalertragssteuer hätte abführen müssen, wohl aber schadlos aus dem Verfahren herauskommt, während Warburg den Schaden habe. Das ist bis heute die Darstellung des Bankhauses Warburg, die die Deutsche Bank ihrerseits aber bestreitet.

Kein Beweis gegen politische Einflussnahme im Cum-Ex-Verfahren

In seiner Erklärung geht Rechtsanwalt Kury, als langjähriger Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer einer der angesehensten Juristen der Stadt, hart mit der Berichterstattung ins Gericht: Es handele sich um „böswillig verfärbte, unwahrhaftige Behauptungen …, mit denen die Bürgerschaftswahlen in der Hansestadt in manipulierender, unzulässiger Weise beeinflusst werden sollen“, schreibt er. Er veröffentliche den Tagebuch-Auszug, „um der Öffentlichkeit zu dokumentieren, in welch schändlicher, verwerflicher Weise ein Beweismittel sinnentstellend verfälscht wurde“.

Ein Beweis, dass es keinerlei politische Einflussnahme auf das Cum-Ex-Verfahren gab, ist dieser Tagebuch-Auszug zwar auch nicht. Aber er dürfte der Debatte noch einmal neue Nahrung geben.

Senat denkt über Aufhebung des Steuergeheimnisses nach

Unterdessen denkt der Senat sogar über eine Aufhebung des Steuergeheimnisses nach. Zu einer entsprechenden Forderung der Grünen sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Dienstag im Rathaus: „Auch die SPD-Senatoren sind der Meinung, dass das ein Weg sein könnte. Aber er muss absolut rechtlich sauber sein. Denn wir haben ein Steuergeheimnis – und dieses Steuergeheimnis ist ein sehr sehr scharf bewachtes Gut, das kein Senator oder Bürgermeister mal eben durchbrechen kann.“

Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) sagte, dass die Grünen das Thema Cum-Ex im Senat angesprochen hätten, man sei „in der Sache aber nicht viel weitergekommen, weil dem in Teilen das Steuergeheimnis entgegensteht“. Daher habe man Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) und Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) darum gebeten, „eine Situation herbeizuführen, damit wir in einem Sonderausschuss oder in einem anderen Rahmen über diese Themen reden“, so Kerstan, der betonte: „Dazu wird es notwendig sein, von Warburg eine Erlaubnis zu bekommen, über das Steuergeheimnis hinaus Aussagen treffen zu können.“

Cum-Ex: Inzwischen verbotene Transaktionen

Dressel bestätigte, dass man an der Sache dran sei: „Wir prüfen weiter alle Maßnahmen, um für noch mehr Transparenz sorgen zu können.“ Bei Cum-Ex geht es um inzwischen verbotene Transaktionen, bei denen mehrere Beteiligte Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag so schnell hin und her schieben, dass das Finanzamt den Überblick verliert und die Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet. Wie berichtet, steht der Vorwurf im Raum, dass Hamburg in dem Zusammenhang 2016 darauf verzichtet hat, 47 Millionen Euro zu viel erstattete Steuern von der Warburg-Bank zurückzufordern.

Zusätzliche Brisanz bekam die Angelegenheit erstens, nachdem kürzlich bekannt wurde, dass es Ende 2017 besagtes Gespräch zwischen Scholz und Olearius gegeben hatte – was der Senat erst vor wenigen Monaten auf Anfrage der Linkspartei noch verneint hatte. Und zweitens hatte das Abendblatt aufgedeckt, dass aus dem Warburg-Umfeld 2017 gut 45.000 Euro Spenden an die SPD geflossen waren – und zwar nur 2017, während zum Beispiel die CDU im Laufe des vergangenen Jahrzehnts insgesamt deutlich größere Summen erhalten hatte.

Paragraf 30 stellt Gesetzeslücke für Steuergeheimnis

Abgesehen von der allgemeinen Aussage, niemals politisch Einfluss auf die Steuerverwaltung genommen zu haben, hat Tschentscher sich unter Hinweis auf das Steuergeheimnis bislang nicht zu dem Einzelfall geäußert. Daher hatte der Haushaltsexperte der Grünen, Farid Müller, die Aufhebung des Steuergeheimnisses ins Spiel gebracht und auf einen Absatz im Paragraf 30 der Abgabenordnung hingewiesen, wo es heißt: „Die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten ist zulässig, soweit für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht.“ Das wiederum sei gegeben, „wenn die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern“.

Die Formulierung wirkt wie maßgeschneidert für den aktuellen Fall. Ob sie zur Anwendung kommt, ist dennoch offen. Die Warburg-Bank wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern.