Wohldorf-Ohlstedt. Das Moratorium zu den umstrittenen 188 Wohnungen an der Hoisbütteler Straße läuft aus. Der Bau rückt näher.

In Wohldorf-Ohlstedt stehen die Zeichen auf Streit. Jetzt sollen das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob der Bebauungsplan „Wohldorf-Ohlstedt 13“ zulässig ist und an der Hoisbütteler Straße 188 Wohnungen gebaut werden dürfen oder nicht. Die Initiative zum Erhalt des Wohldorfer Waldes, der BUND und die Stadt hatten sich in den seit 2008 laufenden Gesprächen zu einer außergerichtlichen Einigung nicht verständigen können. Das derzeit ruhende Gerichtsverfahren lebt wieder auf, meldete die Bürgerinitiative.

Denn 2020 läuft das einvernehmlich geschlossene und zuletzt 2012 verlängerte Stillhalteabkommen aus. Danach könnten die Bagger rollen, wenn keine Gerichtsentscheidung ergeht oder keine politische Lösung erreicht ist. Auf Seiten der Stadt verhandelt haben die Spitzen der Rot-Grünen Koalition, die ihre Wahlkreise in den Walddörfern haben: SPD-Fraktionschef Andreas Dressel und Grünen-Fraktionsvize Christiane Blömeke.

Anwohner fordern verbindliche Absicherungen im Grundbuch

Auf der fraglichen Fläche befindet sich eine unterirdische Wasserscheide, die den Wohldorfer Wald versorgt. Sollte sie unterbrochen werden, droht dem Wald das Aus. Dressel und Blömeke hatten zuletzt Zusicherungen zum Naturschutz geben und den Bebauungsplan von 188 auf 90 Wohnungen abspecken wollen. Die geplante Flüchtlingsunterkunft sollte maximal zehn Jahre bleiben und der Wohnungsbau auf eine weniger problematische Nachbarfläche rotieren.

Das Paket war den Anwohnern aber rechtlich zu heikel. Sie verlangten statt politischer Willensbekundungen verbindliche Absicherungen im Grundbuch. Dazu war die Stadt nicht bereit. Mit den rückläufigen Flüchtlingszahlen und der Auflösung des Zeltlagers am Ohlstedter Platz im letzten Jahr verlor sie auch zusehends das Interesse an einer Einigung.