Berne. Überschwemmungsgebiet Berner Au soll in korrigierter Form ausgewiesen werden. Mittwoch informiert die Umweltbehörde die Anwohner

Die Umweltbehörde ist fertig mit ihren Neuberechnungen. Jetzt will sie die Grenzen des „vorläufig gesicherten“ Überschwemmungsgebietes (ÜSG) Berner Au korrigieren. Es habe „wesentliche Änderungen“ gegenüber der ersten Berechnung gegeben, hieß es aus der Umweltbehörde. Details seien aber der Anwohner-Information am Mittwoch Abend vorbehalten (18.30 Uhr, Berner Volkshaus, Saselheider Weg 6).

Ein Bau im ÜSG darf die für Überflutungen frei zu haltenden Flächen nicht verringern. Betroffen sind 305 besiedelte Grundstücke. Die Anwohner laufen Sturm gegen den ihrer Meinung nach überflüssigen Hochwasserschutz in ihrer Siedlung. Die Umweltbehörde verweist auf EU-Recht, das die Ausweisung von ÜSG fordere. Die Anwohner beklagen eine „stumpfe Umsetzung von Vorgaben“ .

Die Ausweisung als ÜSG mache ihre Grundstücke unverkäuflich, weil das Bauen dann nur noch mit Ausnahmegenehmigung möglich sei. Außerdem werde die Berner Au praktisch als Regenwassersiel genutzt. Das Flüsschen würde ohne die systematische Einleitung des Regenwassers aus den Nachbarstadtteilen trocken fallen. Die Quelle ist versiegt. Im Falle eines Hochwassers sollen aber die Berner Grundstücke ganz offiziell als Überflutungsfläche herhalten.

Daran will die Behörde auch nicht rütteln. Die Grundstücke in ÜSG verlören nicht an Wert. Offenbar gibt es lediglich Überlegungen, die seit Jahrzehnten nicht mehr gepflegten Gräben und Rückhaltebecken in Ordnung zu bringen und damit das Hochwasserrisiko zu minimieren. Im Übrigen setzt die Behörde auf „Aufklärung“. So widersprach sie der Auffassung, dass im ÜSG der Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung entfalle. Seien die „wasserrechtlichen Voraussetzungen“ gegeben und werde „hochwasserangepasst“ geplant, könne ein Bau auch gerichtlich durchgesetzt werden.