Hamburg. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag gegen eine geplante Unterkunft teils statt. Plätze für 250 Flüchtlinge entstehen nicht.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Lokstedt zum Teil stattgegeben. Dort sollen Bauflächen für Unterkünfte in einem Überschwemmungsgebiet des Flüsschens Kollau aufgeschüttet werden. Anwohner waren dagegen vorgegangen, weil sie eine Verschärfung der Hochwassergefahr befürchteten.

Eine dieser Flächen genehmigte das Gericht - beziehungsweise gab dem Eilantrag dagegen nicht statt (AZ: 9 E 4484/15), teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Dort können nun Unterkünfte für 288 Flüchtlinge entstehen.

Bei der zweiten Fläche folgte das Gericht dagegen den Argumenten der Anwohner und stoppte vorläufig das Projekt. Dort hätten Unterkünfte für 250 Flüchtlinge gebaut werden sollen. Eine Aufschüttung beider Baufelder könnte laut Gericht für die Anwohner unzumutbar sein. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Beschwerde zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) zulässig.