Schulsenatorin Christa Goetsch informiert 450 Schulleiter in der Uni Hamburg über die beginnende Schulreform - und wird gefeiert.
Rotherbaum. Christa Goetsch bleibt dabei: Am Donnerstag nehmen 23 sogenannte Starterschulen den Betrieb mit ihren neuen fünften Klassen auf. Daran ließ die Schulsenatorin gestern in einer außerordentlichen Schulleiterdienstbesprechung im Uni-Hörsaal vor 450 Hamburger Schulleitern keinen Zweifel. Die hatten sich zusammengefunden, um mit der Senatorin offene Fragen zur Umsetzung der Schulreform nach dem Aus für die sechsjährigen Primarschulen zu klären.
Die immer noch wichtigste Frage lautet: Wie geht es weiter mit den Starterschulen? Diese Grundschulen starten am Donnerstag trotz gegensätzlichen Bürgervotums mit 865 Kindern in neuen fünften Klassen mit einem Primarschulkonzept. "Alle Schüler beginnen am ersten Schultag an genau der Schule, von der sie einen Platz zugesagt bekommen haben", so Goetsch. Für Eltern, die ihre Kinder an einer der Starterschulen angemeldet hätten, gelte trotz Aus für die sechsjährige Primarschule der Vertrauensschutz, betonte Christa Goetsch. Gleichzeitig stehe es allen Eltern frei, ihre Kinder von der Starterschule abzumelden und an einer anderen Schule anzumelden.
+++ So stimmten Ihre Nachbarn beim Volksentscheid +++
Eine fast flammende Rede hielt Christa Goetsch für die Leiter der Starterschulen, die nach den Sommerferien als einzige Grundschulen in den fünften Jahrgängen mit Primarschulkonzept arbeiten wollen. "Ich teile mit Ihnen die Enttäuschung über den Ausgang des Volksentscheides", so die Senatorin. "Wir müssen erkennen, dass die Zeit für einen Paradigmenwechsel hin zum längeren gemeinsamen Lernen noch nicht reif ist." Gleichzeitig bedankte sich die Schulsenatorin für das "unermüdliche Engagement und das Herzblut", das Hamburgs Lehrer in den vergangenen Monaten in die Vorbereitung der Schulreform eingebracht hätten. "Respekt und Anerkennung - ausdrücklich." Dafür gab es minutenlangen Applaus von der Mehrheit der Schulleiter.
Walter Scheuerl, Sprecher der Initiative "Wir wollen lernen", spricht indes weiter von einer bewussten Verunsicherung der Starterschul-Eltern. "Schulsenatorin Goetsch und die Leitung der Schulbehörde versuchen, diese Eltern durch den Hinweis auf einen angeblichen Vertrauensschutz davon abzuhalten, ihre Kinder nach dem Volksentscheid rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn auf Stadtteilschulen und Gymnasien anzumelden." Nach Ansicht des Rechtsanwaltes und Initiators des Volksentscheides gibt es schlicht keinen Vertrauensschutz. Die Rechtslage sei klar und eindeutig geregelt, die Zusage der Behörde für Vertrauensschutz rechtswidrig.
Mit dieser Meinung steht Walter Scheuerl nicht alleine. "Die Initiative hat insoweit recht, als weder die Übergangsregelung aus dem Gesetz vom Oktober 2009 noch die Regelung vom März 2010 die sogenannten Starterschulen als Primarschule für den jetzigen Jahrgang Klasse 5 enthalten", sagt die auf Schulrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwältin Maren Beckmann. Zudem sei die ursprüngliche Übergangsregelung vom Oktober 2009 im März nicht an die neuen Ideen angepasst worden. Man könne zwar den Ausführungen der Senatorin folgen. "Die Frage ist es aber, ob es das Verwaltungsgericht tut." Scheuerls Initiative überlegt, Klage beim Verfassungsgericht einzulegen, solange die Schulbehörde die betroffenen Eltern nicht auffordert, ihre Kinder von den Starterschulen ab- und an Stadtteilschulen oder Gymnasien anzumelden.
Gegenwind bekommt Scheuerl von der Elternkammer: "Die Initiative erweckt den Eindruck, sie handele im Interesse der betroffenen Eltern und Schüler. In Wahrheit handelt sie gegen den ausdrücklichen Willen dieser Familien, anstatt - wie es dem Sieger einer Auseinandersetzung gut anstünde - zu akzeptieren, dass diese und ihre Schulen bewusst einen anderen Weg gegen wollen", bewertet Peter Albrecht, Vorsitzender der Elternkammer, die Anstrengungen der Initiative gegen die Starterschulen. Für alle Eltern jener Kinder, die ab Donnerstag eine Starterschule besuchen sollen, bietet die Schulbehörde heute von 9 bis 16 Uhr telefonische Beratung und Unterstützung unter der Nummer 040/428 63 35 58.