Vor dem Unglück von Eppendorf soll Alexander S. zweimal nach epileptischen Anfällen Unfälle verursacht haben. Dies sagt sein Anwalt.
Hamburg. Der Unglücksfahrer von Eppendorf hat bereits vor dem Unfall mit vier Toten zwei weitere Unfälle verursacht, die auf epileptische Anfälle zurückzuführen sind. Das sagte Henry Schulitz, Anwalt von Alexander S., dem Abendblatt. Nach einer Karambolage im Jahr 2008 wurde ihm sogar vorübergehend die Fahrerlaubnis entzogen. Trotzdem setzte sich S. erneut hinter das Steuer.
Bislang ist noch völlig unklar, was die Ursache für das Unglück am 12. März in Eppendorf war. Sicher ist nur, dass der 38 Jahre alte Alexander S. mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Eppendorfer Baum gefahren ist. Mit Tempo 100 stieß er gegen das Heck eines VW Golf und schleuderte in eine Menschengruppe. Dabei starben der Schauspieler Dietmar Mues und seine Frau, der Sozialwissenschaftler Günter Amendt sowie eine weitere Frau.
Die Untersuchung der Blutprobe ergab, dass Alexander S. sowohl den Cannabis-Wirkstoff THC als auch Medikament gegen epileptische Anfälle eingenommen hatte. Anwalt Schulitz will beweisen, dass ein epileptischer Anfall Ursache des Unfalls war und nicht etwa der Konsum der Droge Cannabis. Dies stehe auch im Gutachten des behandelnden Arztes von S.
Schulitz argumentiert weiter, dass sein Mandant in der Vergangenheit zwei weitere Unfälle verursacht hat, die auf epileptische Anfälle zurückzuführen seien. So sei Alexander S. im Dezember 2004 von einer Landstraße im Kreis Pinneberg abgekommen und gegen einen Pfeiler geprallt. Ein Facharzt attestierte S. aber die Eignung, ein Fahrzeug zu führen. Allerdings muss dieser seitdem Medikamente gegen Epilepsie einnehmen. Im November 2008 verursachte Alexander S. einen Auffahrunfall ohne Verletzte. Ihm wurde daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen. S. ging dagegen erfolgreich vor und erstritt sogar eine Entschädigung.
Hätte Alexander S. angesichts der durch epileptische Anfälle verursachten Unfälle womöglich auf seine Fahrerlaubnis verzichten müssen? „Ich hätte sehr genau geprüft, ob der Patient fahrtauglich ist“, sagt Dr. Stefan Stodieck, Leiter des Epilepsie-Zentrums Hamburg am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf. Es sei aber völlig absurd, die Fahrtauglichkeit von Epileptikern grundsätzlich in Frage zu stellen. Ein epileptischer Anfall sei ebenso schicksalhaft wie ein Herzinfarkt. „Dann dürften Patienten mit Diabetes, einer Herzrhythmusstörung oder hohem Blutdruck auch nicht mehr Auto fahren“, so Stodieck. Damit wäre seiner Schätzung nach gut eine Drittel der Bevölkerung vom Straßenverkehr ausgeschlossen.
Ein Facharzt attestierte S. die Eignung, ein Fahrzeug zu führen