Zwei Gutachten kommen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters zu verschiedenen Ergebnissen.

Kiel. Der mutmaßliche fünffache Frauenmörder aus dem schleswig-holsteinischen Kreis Segeberg ist möglicherweise nicht voll schuldfähig. Zwei Gutachter kamen in dem Prozess vor dem Landgericht Kiel allerdings zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen. Während ein psychiatrischer Experte keine medizinischen Voraussetzungen für eine eingeschränkte Handlungs- und Steuerungsfähigkeit erkannte, ist dies laut zweitem Gutachten zumindest in zwei der fünf Fälle wahrscheinlich.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Maurer vor, zwischen 1969 und 1984 fünf Frauen zwischen 15 und 22 Jahren in der Region nördlich von Hamburg und in der Hansestadt getötet zu haben. Vier Frauen habe der groß gewachsene Mann mit seinen Händen erwürgt. Mehrmals verging er sich laut Anklage an den Leichen. Im jüngsten Fall soll er eine Schwesternschülerin vergewaltigt und anschließend erdrosselt haben.

In seinem Gutachten kam ein Psychiater zu dem Schluss, dass der Angeklagten eine unreife Persönlichkeit und einen Höchstwert an Selbstwertmangel hat. Sämtliche Taten habe er aus Kränkung oder Frustration und Ärger über Frauen begangen, sagte der Experte. Er habe unter einem inneren Zwang gestanden.

Zu einem differenzierteren Bild bei der Einschätzung der Schuldfähigkeit gelangte ein Hamburger Sexualwissenschaftler. Er bescheinigte dem Mann sexuellen Sadimus. In den ersten beiden Morden sei eine erhebliche Minderung seiner Steuerungsfähigkeit wahrscheinlich, in den beiden Folgetaten zumindest nicht auszuschließen. Lediglich im fünften Mordfall sei eine Minderung der Schuldfähigkeit unwahrscheinlich. Mit Blick auf den großen Zeitraum zu den Morden fügte er hinzu: „Unsere Möglichkeiten sind mit diesem zeitlichen Abstand begrenzt.“

Der Angeklagte habe bereits seit seinem 18. Lebensjahr Gewaltfantasien gehabt. Seine Opfer habe er jeweils zum verstummen gebracht, weil dadurch „keine Kommunikation mehr notwendig war“, sagte der Sexualwissenschaftler. Dies sei das größte Problem des Angeklagten mit Frauen gewesen. Er habe zwar keine Probleme gehabt, in Kontakt mit Frauen zu kommen. Problematisch sei es für ihn jedoch gewesen, mit ihnen Gespräche zu führen.

Erst mehr als 40 Jahre nach dem ersten Mord waren die Ermittler dem Mann auf die Spur gekommen. Nach seiner Festnahme Anfang April 2011 hatte er zunächst den Mord an der 18 Jahre alten Schwesternschülerin Gabriele S. in Henstedt-Ulzburg im Jahr 1984 gestanden. Zwar gingen die Ermittler bereits damals von einem Sexualmord aus. Bei der Aufklärung der Tat halfen aber erst 27 Jahre später verfeinerte Methoden zur Bestimmung der genetischen Daten. Sie stammten vom Bruder des Angeklagten. Während der Untersuchungshaft räumte Hans-Jürgen S. von sich aus vier weitere Morde ein.

Das erste Mal tötete er im Juni 1969 in Norderstedt. Sein Opfer war die 22-jährige Jutta M.. Im Oktober 1969 fing er die 16-jährige Renate B. ebenfalls in Norderstedt auf dem Heimweg vom Tanzlokal ab. Laut Anklage war sein nächstes Opfer im Juli 1970 in Hamburg die 22-jährige Angela B.. Im Jahr 1973 brachte er in Norderstedt die 15-jährige Ilse G. um. Die Leichen legte er nach den Taten teilweise an entfernten Orten ab. Der Prozess wird am 6. Februar fortgesetzt. Das Urteil könnte bereits zwei Tage später fallen.

(dapd)