Hamburg. Ab wann Unterlagen beantragt werden können, was bei Briefwahl zu beachten ist, wo man vor Ort wählen kann – alles, was man wissen muss.

  • Ab 20. Januar können die Unterlagen zur Briefwahl bei der Bürgerschaftswahl 2025 in Hamburg bestellt werden.
  • In den Wahldienststellen und der Zentralen Briefwahlstelle können Briefwahlunterlagen auch vor Ort ausgefüllt werden.
  • Landeswahlleiter erklärt, was beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen unbedingt zu beachten ist.

Derzeit geht es ja ziemlich durcheinander, was die Wahlen angeht. Die Bundestagswahl wird auf den 23. Februar vorgezogen und eine Woche später, am 2. März, wählen die Hamburgerinnen und Hamburger ihre neue Bürgerschaft. Die Zeitpläne stehen zumindest für die Hamburg-Wahl dabei längst fest, auch was die Möglichkeiten angeht, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Das Abendblatt hat einmal zusammengetragen, was es bei der Stimmabgabe per Brief zu beachten gibt und ab wann gewählt werden kann.

Bereits am 20. Januar wird der Onlinedienst zur Briefwahl freigeschaltet. Dort kann man sich im Netz die Briefwahlunterlagen nach Hause bestellen. Im Regelfall erhält man die beantragten Dokumente innerhalb von drei bis vier Tagen nach Eingang des Antrags. Am 21. Januar öffnen dann auch die über die Stadt verteilten Wahldienststellen, bei denen man sich bis zum 27. Februar werktags (Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr, freitags 8–14 Uhr) und am 28. Februar (8–18 Uhr) die Briefwahlunterlagen abholen kann.

Bürgerschaftswahl 2025 Hamburg: In der City kann schon ab Mitte Januar gewählt werden

Besonders kundenfreundlich sind die Öffnungszeiten der Zentralen Briefwahlstelle auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz. Hier kann man von 21. Januar bis 27. Februar jeweils von 11–19 Uhr und auch noch am Freitag, 28. Februar, von 11–18 Uhr seine Briefwahlunterlagen abholen. Geöffnet ist auch an Sonnabenden (25.1., 1.2., 8.2., 15.2. und 22.2. jeweils von 10–18 Uhr).

Das Besondere: In den Wahldienststellen und der Zentralen Briefwahlstelle kann man die Briefwahlunterlagen nicht nur abholen, um sie zu Hause auszufüllen und dann per Post zurückzuschicken. Man kann sie auch direkt vor Ort ausfüllen und abgeben, also sofort vor Ort wählen. Bei der Bürgerschaftswahl 2020 haben viele Hamburgerinnen und Hamburger einen Einkaufsbummel in der City mit ihrer Stimmabgabe in der Zentralen Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz kombiniert. Insgesamt wurden damals laut Landeswahlamt 18.172 Wahlscheine, also Briefwahlunterlagen ausgestellt.

Bürgerschaftswahl: Vom 24. Januar an werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt

Vom 24. Januar an werden die offiziellen Wahlbenachrichtigungen per Post versandt. Bis spätestens 9. Februar sollen alle Hamburgerinnen und Hamburger ihre Benachrichtigung bekommen haben. Zwar kann man auch ohne diese bereits vorher in den Wahldienststellen seine Briefwahlunterlagen mit Personalausweis oder Reisepass abholen (siehe oben). Mit den Wahlbenachrichtigungen kommt dann aber auch ein vorausgefüllter Antrag auf Briefwahl, den man unterschreiben und per Post abschicken kann. Daraufhin bekommt man die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt.

Zweite Möglichkeit: Wenn man den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung nutzt, wird man direkt auf den (bereits individualisierten) Onlinedienst geleitet und kann dort die Briefwahlunterlagen bestellen, die dann nach Hause geschickt werden. Man kann allerdings auch eine abweichende Anschrift angeben. Wer zur Wahlzeit anderswo in Deutschland oder im Ausland ist, kann sich die Unterlagen auch dorthin schicken lassen. Hierbei sind allerdings die längeren Postlaufzeiten zu beachten. Zur Sicherheit versenden die Behörden parallel eine Kontrollmitteilung an die Heimatadresse.

Briefwahl Hamburg 2025: Wer sie beantragt, kann nicht mehr einfach im Wahllokal wählen

Weiterhin können Briefwahlunterlagen auch bei der zuständigen Wahldienststelle per E-Mail oder Fax beantragt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung) sowie ggf. eine abweichende Versandanschrift (sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen).

Aber Obacht: Wer erst einmal die Briefwahl beantragt hat, kann später nicht mehr mit der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wählen. Denn dann bestünde ja die Gefahr, dass er seine Stimmen mehrfach abgeben würde. Für den Fall, dass jemand bereits die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein erhalten, diese aber nicht abgeschickt hat, kann er oder sie mit dem Wahlschein in sein Wahllokal gehen. Dort wird dann telefonisch mit der Wahldienststelle gecheckt, ob der oder die Betreffende noch nicht gewählt hat. Ist das gesichert, kann dann noch im Wahllokal gewählt werden.

Bürgerschaftswahl Hamburg 2025: Wann die Frist für die Briefwahl endet

Der Onlinedienst zur Bestellung der Briefwahlunterlagen endet mit Ablauf des Dienstags (25.2., 24 Uhr) vor der Bürgerschaftswahl. Am Freitag vor der Wahl (28.2.) endet um 18 Uhr die Möglichkeit, in den Wahldienststellen Briefwahl zu beantragen. Eine Ausnahme für Erkrankte oder bei Verlust des zur Briefwahl erhaltenen Wahlscheins: Am Sonnabend vor der Wahl (1.3.) öffnen die Wahldienststellen für solche Fälle noch einmal von 8 bis 12 Uhr, ebenso wie am Wahltag selbst, dem Sonntag (2.3.), von 8 bis 15 Uhr. Dort kann man noch einen Ersatzwahlschein – oder plötzlich Erkrankte auch noch einen Wahlschein beantragen.

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Zusammengefasst: Man kann seine Briefwahlunterlagen online (über den Onlinedienst Briefwahl oder per E-Mail), per Post (mit dem Briefwahlantrag aus der Wahlbenachrichtigung), per Fax oder bei den Wahldienststellen (Adressen hier) beantragen und bekommt sie dann (mit) nach Hause. Nach dem Ausfüllen schickt man die Unterlagen per Post ab. Möglich ist aber auch, in den Wahldienststellen oder bei der Zentralen Briefwahlstelle die Unterlagen entgegenzunehmen, sie sofort auszufüllen und wieder abzugeben. So wählt man praktisch frühzeitig, direkt vor Ort.

Briefwahl Hamburg: So werden die Unterlagen korrekt ausgefüllt

Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist laut Landeswahlleiter so vorzugehen:

  1. Kennzeichnen Sie das gelbe und rote Stimmzettelheft persönlich unter Wahrung des Wahlgeheimnisses! Auf dem gelben und dem roten Stimmzettelheft haben Sie jeweils fünf Stimmen.
  2. Legen Sie die beiden Stimmzettelhefte (sonst nichts!) in den blauen Stimmzettelumschlag. Anschließend den blauen Stimmzettelumschlag zukleben.
  3. Versehen Sie die vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ in der unteren Hälfte des Wahlscheins mit Datum und Unterschrift. Nur dann ist die Stimmabgabe gültig!
  4. Legen Sie den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag (mit den darin befindlichen Stimmzettelheften) in den roten Wahlbriefumschlag. Legen Sie anschließend auch den unterschriebenen Wahlschein (ungefaltet) so in den roten Wahlbriefumschlag, dass die Empfängeranschrift im Fenster sichtbar ist.
  5. Verschließen Sie den roten Wahlbrief und versenden Sie ihn so rechtzeitig, dass er spätestens bis 18 Uhr am Wahltag bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann dort auch persönlich abgegeben werden. Entfernen Sie nicht den Aufkleber auf dem roten Wahlbrief!

Bürgerschaftswahl Hamburg: Nun müssen Sie nur noch wissen, wen Sie wählen wollen

Nun müssen Sie nur noch eines wissen: Welche Parteien oder Kandidaten Sie wählen wollen. Das Hamburger Wahlrecht gibt Ihnen dabei ja viele Möglichkeiten, denn Sie können Ihre je fünf Stimmen auf Landesebene und für den Wahlkreis verteilen, wie Sie mögen, auch auf mehrere Kandidaten unterschiedlicher Parteien. Weniger als jeweils fünf Stimmen abzugeben, ist erlaubt. Werden jedoch mehr Stimmen abgegeben, so wird der Wahlzettel ungültig.