Hamburg. Schmerzen und Schlafstörungen: Hamburger Ärztin verlangt 150.000 Euro wegen Gesundheitsschäden. Wann das Urteil erwartet wird.

Es ist der erste Prozess in Hamburg über mutmaßliche Schäden durch eine Impfung gegen Corona – und eines der ersten Verfahren bundesweit. Am 2. Dezember wird nun das Urteil über eine Klage einer Ärztin gegen den Impfstoffhersteller Biontech in der Hansestadt erwartet. Die Medizinerin fordert von Biontech Schadenersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro.

Während für sehr viele Menschen die Impfung gegen Corona als Schutz gegen schwere Erkrankungen als Segen gilt, klagten andere, dass die Impfung zu gesundheitlichen Schäden geführt habe. So macht eine Klägerin aus Hamburg in einem Verfahren vor dem Landgericht geltend, dass sie durch die Impfung unter anderem an Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen gelitten habe. (Aktenzeichen 335 O 117/22).

Corona-Impfung: Ärztin behauptet, sie leide an gesundheitlichen Schäden

Die Hamburgerin begründet ihre Klage generell damit, dass der Impfstoff Comirnaty, der ihr dreimal verabreicht worden sei, „erhebliche Nebenwirkungen bis zum Tod“ haben könne. Sie habe sich allerdings trotzdem einer Impfung unterziehen müssen, weil für sie als Mitarbeiterin des Gesundheitswesens zwischenzeitlich die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ galt. Während die Ärztin meint, dass Biontech unter anderem zu einem Ersatz der „materiellen Schäden“ verpflichtet sei, bestreitet Biontech, dass die Impfung gegen das Coronavirus die Beschwerden der Klägerin ausgelöst habe.

Zentral gehe es in dem Verfahren darum, was die Schutzfunktion des Impfstoffes sei und wofür er zugelassen wurde, hatte der Vorsitzende Richter am ersten Verhandlungstag im September ausgeführt. Nach Ansicht der Ärztin sei das generelle Verhältnis von Nutzen und Risiko bei dem Impfstoff nicht in der Balance. Außerdem weise der Beipackzettel Mängel auf. Dagegen betonte der Anwalt von Biontech, die Zulassung des Impfstoffs sei für den Schutz vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion erteilt worden – und nicht zum Schutz vor einer Übertragung.

In anderen Prozessen gegen Impfstoffhersteller gibt es bereits Urteile

Wäre der Fall in Hamburg nicht jetzt im September, sondern wie ursprünglich geplant bereits im Juni 2023 verhandelt worden, wäre die Zivilklage in der Hansestadt bundesweit die erste gewesen, in der ein Fall über mutmaßliche Impfschäden vor Gericht aufgearbeitet wird. Allerdings hatten unter anderem Befangenheitsanträge zu erheblichen Verzögerungen in dem Verfahren geführt. Mittlerweile haben Prozesse gegen Biontech und Astrazeneca über Impfschäden in weiteren Städten begonnen. In einigen Prozessen wurden bereits Urteile gesprochen.

In jedem Fall können die gerichtlichen Entscheidungen eine große Tragweite entfalten. Denn es gilt als wahrscheinlich, dass weitere echte oder mutmaßliche Impfschaden-Betroffene eine Klage erwägen, falls die Impfstoffhersteller wie Biontech, Moderna oder Astrazeneca erfolgreich verklagt werden können. Eine Prozesslawine könnte die Folge sein. Zudem haben Corona-Leugner und Impfgegner in der Vergangenheit diese juristischen Auseinandersetzungen für ihre Argumentation instrumentalisiert.

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Jeder, der sich gegen Corona hat impfen lassen, wurde über mögliche Nebenwirkungen oder gar „Risiken“ aufgeklärt. Ärzte und Experten unterscheiden zumeist zwischen Impfreaktionen (gerötete Haut, leichtes Fieber und anderes) und einem Post-Vac-Syndrom. Die Impfreaktionen verschwinden vergleichsweise schnell. Das medizinisch nicht näher eingegrenzte Post-Vac kann anhaltende Kopfschmerzen, Übelkeit, chronische Müdigkeit oder Herz-Kreislauf-Schwächen bedeuten, ähnlich wie bei Long- oder Post-Covid-Patienten. Das Robert-Koch-Institut weist darauf hin, dass diese Impffolgen sehr selten sind (weniger als ein Fall pro 100.000 Impfungen).