Hamburg. Anführer einer „sektenähnlichen Vereinigung“ soll mehrere junge Frauen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben – mit kruden Versprechungen.

  • Am Landgericht Hamburg muss sich ein 52-Jähriger unter anderem wegen schwerer sexueller Übergriffe verantworten
  • Der Sektenführer soll mehrere junge Frauen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben
  • Der Prozess startet am Freitag, 15. November

Die Vorwürfe wiegen schwer: Ein Anführer einer „sektenähnlichen Vereinigung“ soll mehrere junge Frauen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben – mit kruden Versprechungen und Drohungen.

In Hamburg wird in dieser Woche ein gravierender Fall verhandelt. Am Landgericht Hamburg muss sich ein heute 52 Jahre alter Mann unter anderem „wegen schwerer sexueller Übergriffe in Tateinheit mit Körperverletzungen in mehreren Fällen“ verantworten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Prozess Hamburg: Anführer soll Frauen für „sexuelle Wünsche“ manipuliert haben

Der Angeklagte soll über drei Jahre hinweg, zwischen 2017 und 2020, Kontakt zu mehreren jungen weiblichen Gemeindemitgliedern aufgenommen haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er sie daraufhin gedrängt oder „dergestalt manipuliert“ haben, „dass sie ihm sexuelle Wünsche erfüllten“.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg spricht von rund fünf Geschädigten und 16 mutmaßlichen Taten, die der Anführer der sektenähnlichen Gruppe begangen haben soll. Bei einem Gemeindemitglied soll der 52-Jährige beispielsweise gesagt haben, dass er „mit einem Ritual dafür sorgen könne, dass jene einen vermögenden Mann für sich fände“. Das Ritual: die „Gewinnung seiner Samenflüssigkeit“. Sein getäuschtes Opfer, eine heute 34 Jahre alte Frau, ließ sich daraufhin zunächst auf sexuelle Handlungen mit dem Angeklagten ein.

In einem anderen Fall soll er laut Ankläger von einer damals 17-Jährigen verlangt haben, dass diese ihren Oberkörper entblöße und sich auf seinen Schoß setze. Der Anführer einer religiösen Gemeinde soll damit gedroht haben, dass er sonst die Trennung ihres Partners auslösen könne. Auch dieses Gemeindemitglied sah sich laut Staatsanwaltschaft genötigt, seiner Forderung nachzukommen.

Prozess am Landgericht Hamburg: Angeklagtem drohen mehrere Jahre Gefängnis

Nachdem Ende 2020 mehrere Anzeigen erstattet worden waren, erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg im Dezember 2023 Anklage. Die Strafsache wird nun am Freitag (15. November) am Landgericht Hamburg vor der Großen Strafkammer am Sievekingplatz verhandelt.

Das Gericht setzt für den Prozess bislang zehn Termine an, drei davon sollen im November stattfinden. Am ersten Verhandlungstag soll die Anklage verlesen werden, erste Zeugen seien für den dritten Termin geladen. Der letzte Prozesstag soll voraussichtlich Anfang nächsten Jahres, am 6. Januar 2025, stattfinden.

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Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten mehrere Jahre Gefängnis. Das Gesetz sieht für sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft könnte es sich in dem Fall des Angeklagten allerdings sogar um schwere sexuelle Übergriffe handeln. Der Angeklagte müsste dann mit einer Freiheitsstraße von mindestens zwei Jahren rechnen.

Welche Strafe die Hamburger Staatsanwaltschaft dann letztlich in ihrem Plädoyer fordert, bleibt abzuwarten.