Hamburg. Mit einem besonderen Kniff soll ein 40-Jähriger mehrere hochwertige Apple-Laptops gestohlen haben. Prozess in Hamburg wurde überraschend beendet.

Die Idee scheint clever und erfolgversprechend zu sein. Und gerade deshalb ist sie nicht zum Nachahmen empfohlen. Denn offenbar hat der simple Einsatz eines Papierkügelchens es einem Mann ermöglicht, Diebstähle zu begehen – und er sich somit strafbar gemacht. Diesen Eindruck vermitteln jedenfalls die Vorwürfe, wegen derer sich ein 40-Jähriger am Dienstag vor Gericht verantworten musste. Doch Norbert N. (Name geändert) erschien erst gar nicht zum Prozess. Trotzdem kam es zu einem Urteil.

Einbruch in Hamburg: Mann soll mit simplem Trick mehrere teure Computer gestohlen haben

Aber von Anfang an: Laut Anklage hat Norbert N. zwei Fälle des gewerbsmäßigen Diebstahls begangen. Den Ermittlungen zufolge hat der 40-Jährige, indem er Papierkügelchen an Büroeingangstüren eingeklemmt hat, die Schließmechanismen der Türen manipuliert. So soll der Hamburger sich später unbefugt Zutritt zu den Büros verschafft und hochwertige Elektronikgeräte gestohlen haben.

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Machte es ein simples Papierkügelchen möglich, dass ein Mann in einer Firma Computer stehlen konnte? Laut Anklage blockierte er so den Schließmechanismus und entwendete Elektronikgeräte. © Adobe Contributor - stock.adobe.com | stock.adobe.com/HernanLuis

Laut Anklage entwendete er am 2. Juni 2022 aus den Räumen einer Internetfirma in Altona vier Computer der Marke Apple im Wert von insgesamt circa 10.000 Euro. Gut ein Jahr später soll er sich erneut illegal Zugang zu einer Firma verschafft und diesmal Laptops eines Herstellers von Android-Geräten im Wert von etwa 4000 Euro gestohlen haben.

Prozess Hamburg: 40-Jähriger soll Computer im Wert von rund 14.000 Euro gestohlen haben

Sechs Zeugen sind zu dem Prozess beim Amtsgericht geladen. Doch weil der Angeklagte nicht erscheint, kann der Prozess nicht verhandelt werden. In einem Rechtsgespräch wird nun erörtert, wie das Verfahren weitergeführt werden soll – und ob es sogar schon beendet werden könne.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird entschieden, den Fall im sogenannten Strafbefehlsverfahren zu erledigen. Das bedeutet, dass Norbert N. ein schriftliches Urteil ohne vorherige Hauptverhandlung bekommt. Gegen den Angeklagten, der bereits 16 Eintragungen im Vorstrafenregister vorliegen hat, wird eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verhängt. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgelegt.

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Zusätzlich sollen von ihm gut 12.000 Euro, also etwas weniger als der Wert, den er laut Anklage erbeutet hat, eingezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.