Hamburg. 28-Jährige verschwand 2013 spurlos. Der Verdacht: Sie wurde getötet. Erst zehn Jahre später wurde der Fall geklärt und ein Mann verurteilt.
Über Jahre war das Schicksal einer jungen Frau ungeklärt. Der Fall der seit 2013 vermissten 28-Jährigen wurde zum Cold Case: Nachdem ein Angler im Januar 2023 einen grausigen Fund gemacht hatte, kam es doch zum Prozess gegen einen Verdächtigen. Schließlich wurde der 45-Jährige zu einer Haftstrafe von elf Jahren und neun Monaten wegen Totschlags verurteilt. Doch der Angeklagte legte jetzt Revision ein. Bis der Fall rechtskräftig entschieden wird, können noch viele Monate, vielleicht sogar Jahre vergehen.
Der jetzt verurteilte Mann aus Hamburg war schon bei dem Verschwinden der 28-Jährigen in das Visier der Ermittlungen geraten. Weil aber keine Leiche zu finden war, wurde das Verfahren gegen den 45-Jährigen nicht eröffnet. Erst nachdem ein Angler einen skelettierten Fuß aus der Dove Elbe gezogen hatte und dann von Polizeitauchern etliche weitere sterbliche Überreste einer weiblichen Toten geborgen wurden, erhärtete sich der Verdacht gegen den Hamburger, der sich dann in einem Prozess vor dem Landgericht verantworten musste.
True Crime Hamburg: 45-Jähriger soll Geliebte getötet und Leiche entsorgt haben
Dem Kfz-Mechatroniker wurde vorgeworfen, die 28-Jährige im Streit getötet und die Leiche versenkt zu haben. Sein Motiv: Die Bulgarin war seine Geliebte, drohte dann, seiner Familie von dem außerehelichen Verhältnis zu erzählen. Außerdem soll sie angekündigt haben, sie wolle seine Arbeit als Bordellchef auffliegen lassen. Der Hamburger habe die Fassade, ein gutbürgerliches Leben zu führen, unbedingt bewahren wollen. Also habe er sie getötet.
„Es wird dem Tatvorwurf generell entgegengetreten.“ Mit diesen Worten hatte der Verteidiger die Anklage zu Prozessbeginn im Namen seines Mandanten zurückgewiesen. In dem sich über fast 70 Verhandlungstage dauernden Prozess kam das Gericht indes zu der Überzeugung, dass der Angeklagte die Mutter von zwei minderjährigen Kindern im Frühjahr 2013 umgebracht hatte. Es bestehe kein Zweifel, dass das Opfer vom Angeklagten getötet worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Der 45-Jährige habe die Frau nach einem Streit erwürgt oder erdrosselt und ihre Leiche mit einem Komplizen erst in einem Gebüsch am Kreetsander Hauptdeich in Wilhelmsburg versteckt und später vermutlich mit einem anderen Helfer in einem Kanal im selben Stadtteil versenkt.
Zehn Jahre blieb die Tote am Grund eines Kanals in Wilhelmsburg
Um sicherzustellen, dass der Körper im Wasser bleibt, habe er die Leiche mit Klebeband und Schnüren an eine etwa 60 Kilogramm schwere Metallplatte gebunden. Über zehn Jahre ging der Plan des Angeklagten auf – bis dann der Angler den skelettierten Fuß am Haken hatte.
Im Prozess stützte sich die Kammer des Landgerichts unter anderem auf die Aussage eines Zeugen, der geschildert hatte, bei der ersten Entsorgung der Leiche dabei gewesen zu sein. Hinzu kamen weitere Zeugenaussagen, die nach Überzeugung des Gerichts ein schlüssiges Bild abgegeben hätten. Diese weiteren Personen hatten ausgesagt, dass der Angeklagte ihnen gegenüber die Tat gestanden habe. Zudem gab es weitere Indizien, die für die Schuld des 45-Jährigen sprächen. So waren unter anderem Teile einer Jacke, die offenbar der Toten gehört hatte, in einem Gebüsch am Kreetsander Hauptdeich und weitere Stücke der Jacke im Ernst-August-Kanal in der Nähe der Knochen gefunden worden.
True Crime Hamburg: Urteil stützte sich auf Zeugenaussagen und weitere Beweismittel
Beim Motiv ging die Kammer davon aus, dass der Angeklagte vor seiner traditionell-muslimischen Familie unbedingt die außereheliche Affäre und seinen Nebenjob als Bordellbetreiber geheim halten wollte. Deshalb habe er der Beziehung und der Drohung, dass seine Geliebte sich der Familie offenbaren könnte, „ein Ende setzen“ wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Tat eine Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
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Dass der Angeklagte und seine Verteidigung jetzt das Urteil mit der Revision anfechten, überrascht daher nicht. Doch allein bis das schriftliche Urteil vorliegt, werden Monate vergehen. Ob das Urteil Bestand haben wird oder der Fall neu verhandelt werden muss, wird der Bundesgerichtshof in Leipzig entscheiden.