Hamburg. Hamburgs Schulbehörde verlangt Nachweis über Beschulung. Bleibt Petersen im Ausland, verliert sie ihre Mandate in Harburg und Bürgerschaft.

Die unter mysteriösen Umständen abgetauchte Hamburger Noch-AfD-Politikerin Olga Petersen hat sich nach Abendblatt-Informationen jetzt aus Russland bei Hamburger Behörden gemeldet. Hintergrund dürfte ein seit Wochen laufendes Absentismusverfahren sein, da ihre drei schulpflichtigen Kinder in Hamburg ihre Schulpflicht nicht wahrgenommen haben. Die Stadt verlangt in solchen Fällen einen formalen Nachweis, dass die Kindern andernorts beschult werden. Petersen soll gegenüber den Behörden nun dargelegt haben, dass die Kinder in Russland seien. Da das Absentismusverfahren aber weiter läuft, dürfte sie die geforderten Belege über den Schulbesuch in Russland bisher wohl nicht beigebracht haben, ebenso wenig wie eventuelle Flugtickets der Kinder ins Ausland.

In Fällen wie dem von Olga Petersen und ihren Kindern setzt die Schulbehörde in der Regel eine Frist. Werden Dokumente, mit denen der Aufenthalt und Schulbesuch an anderem Ort zweifelsfrei nachgewiesen werden, nicht vorgelegt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Denkbar ist, dass die Schulbehörde, die sich zum Einzelfall nicht äußern will, Visa der Kinder und formale Bescheinigungen der russischen Schulen fordert. Unklar ist, ob Petersen mit ihren Kindern in Russland bleiben will. Dann würde sie ihre mittlerweile noch besser dotierten Mandate in der Bürgerschaft und in der Bezirksversammlung Harburg verlieren, bei deren konstituierender Sitzung am Dienstag sie in Harburg fehlte.

AfD Hamburg: Olga Petersen soll aus der Partei fliegen, weil sie zu rechts ist

Hintergrund der Ausreise der im sibirischen Omsk geborenen Vierfachmutter vor mehr als einem Monat wie bereits einmal berichtet: Schon im Frühjahr soll die Schule eines der Kinder sich nach Abendblatt-Informationen an das Jugendamt gewandt haben, da der Junge einen problematischen Eindruck gemacht habe. Möglicherweise sei dies in der Zeit gewesen, als Petersen als private „Wahlbeobachterin“ nach Russland gereist sei (und die Putin-Wahl später als fair gelobt hatte), hieß es. Es soll dann auch mehrere Gespräche mit der Mutter über ihren Sohn gegeben haben. Der Junge soll zudem in der Schule erzählt haben, er müsse jetzt Russisch lernen, weil sie nach Russland fahren wollten. Zwar ist die Lage wohl nicht als so dramatisch bewertet worden, dass eine Inobhutnahme der Kinder im Raum stand. Gleichwohl scheint es einen offiziellen Vorgang dazu zu geben.

Zugleich hat Olga Petersen Ärger mit ihrer Noch-Partei, der AfD. Die hat sie kürzlich aus ihrer Bürgerschaftsfraktion geworfen und will sie auch aus der Partei ausschließen, weil die 41 Jahre alte Russlanddeutsche ihr zu rechts und zu putinfreundlich ist. 

Gendersprache: Petersen kritisierte die Schule ihres Sohnes

Anders als vor rund vier Wochen reagierte Petersen jetzt nicht mehr auf Anfragen des Abendblatts. Mitte Juni hatte sie auf die Abendblatt-Frage, wie sie ihre (politische) Zukunft plane, geschrieben: „Ich regel gerade die Sicherheit und Zukunft meiner Kinder. Sobald das alles geregelt ist, bin ich auch wieder voll einsatzfähig.“

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Auch zum Konflikt mit der Schule ihres Sohnes hatte sie sich in einer WhatsApp-Nachricht an das Abendblatt geäußert. Es habe „tatsächlich Schwierigkeiten mit der Schule meines jüngsten Kindes“ gegeben, so Petersen. „Ich war besorgt über ihre Kritik an meiner Parteizugehörigkeit sowie darüber, dass bereits in der Grundschule ideologische Erziehung praktiziert und die Gendersprache verwendet wurde. Mein Sohn erzählte mir beispielsweise, dass nun alle Menschen ohne Geschlecht nicht mehr diskriminiert würden. Als ich nachfragte, wer genau damit gemeint sei, konnte er keine klare Erklärung liefern. Solche Situationen haben in der Vergangenheit zu Konflikten geführt.“ Die Schule habe jedoch nie mit ihr über Kindeswohlgefährdung gesprochen.

Schule Hamburg: Bei Absentismus drohen Bußgelder

Nach Abendblatt-Informationen hat Petersen nun nicht mehr viel Zeit, die geforderten Unterlagen zu ihren Kindern vorzulegen. Lässt sie die Frist verstreichen, könnte die Stadt ein empfindliches Bußgeld gegen sie verhängen. Das wäre wohl spätestens dann fällig, wenn sie nach Hamburg zurückkehrte, um ihre Mandate auszuüben.