Hamburg. Wollten die 89 und 84 Jahre alten Männer das Museum für Kunst und Gewerbe täuschen? Geldstrafen wegen Hehlerei allerdings hinfällig.
- Senioren wollen Artefakte im Millionenwert an Hamburger Museum verkaufen.
- Kurator hat Zweifel und kontaktiert die Behörden.
- Zwei Angeklagte für versuchten Verkauf von Kulturgegenständen verurteilt.
Es sind Szenen wie aus einem Indiana-Jones-Film: Mehrere Männer beschaffen sich wertvolle Kunst- und Kulturgegenstände und versuchen, sie für mehrere Millionen Euro an ein Hamburger Museum zu verkaufen. Doch den Kurator des Museums beschleicht ein ungutes Gefühl. Er vermutet, es mit Kriminellen zu tun zu haben, und verständigt die Behörden. Wenig später fliegen die Händler auf. So soll es sich laut Landgericht Hamburg zugetragen haben. Fast exakt zehn Jahre nach der Tat wurden am Montag zwei der beteiligten Männer wegen versuchter, gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt. „Ich habe mit der Sache nichts zu tun“, erklärte der Angeklagte O. noch vor der Urteilsverkündung des Gerichts.
2014 hatten die beiden Männer, gemeinsam mit weiteren Beteiligten, versucht, Artefakte unbekannter Herkunft an das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe zu verkaufen. Dafür kontaktierte die Gruppe den Kurator des Museums per E-Mail und es kam zu mehreren Gesprächen über das Kaufangebot. Bei einem letzten Treffen im Juli 2014 kam dann nicht nur der Kurator, sondern auch mehrere Kriminalbeamte und nahmen die Verhandler fest. Nun wurde der Angeklagte O. (89) zu 60 Tagessätzen je 15 Euro verurteilt. Der zweite Angeklagte T. (84) wurde aufgrund seiner aktiveren Rolle zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Er soll europaweit als Vertreter von antiken Kulturgütern aufgetreten sein.
Prozess Hamburg: Geldstrafe für Artefaktenhandel in Hamburg hinfällig
Der Fall, der am Montag abgeschlossen wurde, ereignete sich also vor fast exakt zehn Jahren. Nachdem ihm mehrere Kulturgegenstände zum Kauf angeboten wurden, vermutete der Kurator des Museums, dass es sich bei den Artefakten um Gegenstände aus Raubgrabungen handeln könnte. Aufgrund dieser Vermutungen kontaktierte er die Behörden.
Zur Kasse gebeten werden die beiden verurteilten Männer jetzt jedoch nicht. Aufgrund der sogenannten rechtsstaatlichen Verfahrensverzögerung gilt die Geldstrafe als vollstreckt, erklärt die Richterin. Grund für die Verzögerung sei unter anderem gewesen, dass es sich um einen komplizierten Fall mit vielen internationalen Bezügen handelt, so das Gericht. Unter anderem versuchte die Gruppe, ein goldenes Trinkhorn aus dem Kulturkreis der Thraker zu verkaufen. Das Trinkhorn stammte vermutlich, aus dem dritten bis vierten Jahrhundert vor Christus, und sollte den Männern 1,5 Millionen Euro in bar einbringen.
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Trotz des Urteils konnte das Gericht nicht abschließend klären, wo, wann und von wem die Artefakte ausgegraben wurden. Auch ist nicht geklärt, ob es sich dabei um legale Ausgrabungen handelt. In ihrer Urteilsbegründung zweifelte die Richterin dies an. Neben dem Trinkhorn versuchten die Männer außerdem, dem Museum einen thraktischen Becher für eine Million Euro und goldene Gürtelteile zu verkaufen. Alle Artefakte stammen laut Gericht vermutlich aus der Schwarzmeerregion und konnten bei Hausdurchsuchungen sichergestellt werden.
Im Urteil wurde verschärfend berücksichtigt, dass es sich bei den Artefakten um Gegenstände mit erheblichem Kulturwert handelt, sagte die Richterin. „Es war eben nicht Hehlerei an einem gestohlenen Handy.“ Dass die beiden Angeklagten jedoch auch wesentliche Teile der Tat einräumten, wirkte sich mildernd auf ihre Strafe aus. Zudem waren O. und T. beide zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft. Während des Prozesses wurde besonderer Wert auf die Frage gelegt, ob die beiden Angeklagten mit Vorsatz handelten. Das Gericht kam am Ende zu dem Schluss, dass beide Männer sich zumindest hätten wundern und erkundigen müssen, woher die Kulturgegenstände stammen. Beide hätten entweder gewusst, dass es sich bei den Gegenständen wahrscheinlich um illegal erworbene Kulturgüter handelt, oder dies billigend in Kauf genommen, so die Richterin.
Prozess Hamburg: Beschuldigter vor Verfahrensbeginn gestorben
Ursprünglich wurde in dem Fall gegen insgesamt fünf Männer ermittelt wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei in Tateinheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Bandenbetrug sowie Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten Hehlerei. Gegen einen der fünf Männer wurde das Verfahren eingestellt. Ein weiterer ist zwischen Tat und Beginn des Prozesses gestorben und ein dritter wird separat gerichtlich verfolgt, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Trotzdem könne man dadurch nicht direkt auf eine Bande schließen, denn nicht alle beteiligten Personen kannten sich direkt.