Hamburg (dpa/lno). Eine Gebühr für Kitas ohne genug Außenfläche - diese Anweisung der Hamburger Sozialbehörde sorgt seit Wochen für Diskussionen. Teilweise herrscht Verwirrung, welche Einrichtungen genau betroffen sind. Nun nennt die Behörde Details.

Kitas ohne ausreichend Außenfläche müssen in Hamburg künftig monatlich Gebühren für die Nutzung öffentlicher Spielplätze zahlen - diese Anweisung der Sozialbehörde sorgt für viel Kritik. Deshalb stellte der Sprecher der Behörde, Wolfgang Arnhold, am Mittwoch klar, dass es dabei aktuell nur um neue Kitas gehe, die eine Betriebserlaubnis wollen. Bereits bestehende Einrichtungen ohne Außenfläche seien derzeit nicht betroffen, das sei teilweise falsch verstanden worden, sagte Arnhold der Deutschen Presse-Agentur. Momentan seien lediglich 15 Kita-Planungen bekannt, für die diese Zahlung gelten werde. In einem Jahr solle die Fachanweisung evaluiert werden.

Leila Moysich, Geschäftsführerin des Kitaträgers Sternipark, sagte, sie sorge sich, ob Bestandsschutz für bereits existierende Kitas auch in späteren Jahren gelten werde, wenn die Außenfläche nicht ausreiche. Da brauche es nun eine klare Ansage der zuständigen Behörden, forderte sie. Sie finde es aber auch nicht fair, wenn neue Kitas eine solche Gebühr bezahlen müssen. Das verhindere dringend benötigte weitere Kitaplätze in der Stadt.

Die CDU fordert vom rot-grünen Senat, die Fachanweisung zur Sondernutzungserlaubnis von Spielplätzen umgehend zurückzunehmen. „Die anstehenden Kosten sind eine zusätzliche Belastung für die Kitaträger“, sagte die familienpolitische Sprecherin Silke Seif. Mit den Vorgaben erschwere der Senat die Gründung neuer Kitas in innerstädtischen Quartieren, in den Außenflächen oftmals nicht zur Verfügung stehen. Auch der Bund der Steuerzahler kritisierte: „Diese Fachanweisung muss unbedingt zurückgenommen werden. Statt die freien Hamburger Kitas zu unterstützen, versucht die Stadt hier offensichtlich Kasse auf Kosten der Kinder zu machen.“

Der Sprecher der Sozialbehörde betonte, die Finanzierung erfolge über eine Pauschale im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems für gebäudebezogene Kosten. Die Fachanweisung setze einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes von November 2021 um. Erhebe man diese Gebühr nicht, könnten neue Kitas ohne ausreichend Außenfläche keine Betriebserlaubnis mehr bekommen, erläuterte Arnhold. Denn eigentlich müsse eine eigene Außenspielfläche von mindestens sechs Quadratmetern je Kind realisiert werden.

Die Fachanweisung war im Februar ergangen. „Bis jetzt wurde noch keine Sondernutzungserlaubnis ausgestellt“, sagte Arnhold. „Es liegen zurzeit einige wenige Anträge vor, die noch in der Bearbeitung sind, dementsprechend wurden auch noch keine Gebühren erhoben.“ In Hamburg gibt es laut Sozialbehörde aktuell etwa 1180 Kitas.

Wie hoch die Gebühr ist, hänge unter anderem vom Bodenrichtwert in dieser Gegend und der Zahl der Kinder ab. Bei 50 Kindern und einer dann zu veranschlagenden Außenfläche von 300 Quadratmetern könnten das beispielsweise in einer guten Lage etwa drei Euro pro Quadratmeter im Monat sein, berichtete Arnhold. In einer nicht so guten Lage aber seien es lediglich 87 Cents pro Quadratmeter.