Hamburg. Zwei Tatverdächtige müssen sich wegen schweren Verbrechens vor Gericht verantworten. Warum der Fall jetzt noch einmal verhandelt wird.

Sie sollen einen Mann über viele Stunden gequält haben – und erst von ihm abgelassen haben, als sie dachten, er sei tödlich verletzt. Wegen dieser mutmaßlichen Gewalttat müssen sich von diesem Mittwoch an zwei 37-Jährige in einem Prozess vor dem Landgericht verantworten.

Laut Anklage fanden die schwersten Übergriffe in einer Monteurswohnung an der Cuxhavener Straße (Harburg) statt. Einem der Angeklagten wird mit der Anklage gemeinschaftlicher versuchter Mord in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Der zweite Mann muss sich wegen Beihilfe zum gemeinschaftlich versuchten Mord und wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Prozess Hamburg: Die Angeklagten sollen geglaubt haben, der Mann sei tödlich verletzt

So spielte sich die Tat am Abend des 14. August 2021 laut Anklage ab: Einer der beiden 37-Jährigen und ein weiterer Mann traktierten in einer Monteurswohnung einen damals 43-Jährigen, der in seinem Zimmer schlief, schwer. Dabei sollen der Hauptangeklagte und der weitere Mann den zunächst ahnungslosen 43-Jährigen getreten, geschlagen und mit Möbelstücken beworfen haben, um ihre aggressiven Gewaltfantasien auszuleben, so die Staatsanwaltschaft.

Mit ihren Taten hätten die Männer billigend in Kauf genommen, dass das Opfer tödliche Verletzungen erleidet. Erst als sie wegen der herumliegenden Möbelstücke nicht mehr gezielt auf ihr Opfer einwirken konnten, sollen sie von diesem abgelassen haben. Der 43-Jährige erlitt den Ermittlungen zufolge unter anderem drei Rippenfrakturen, eine Platzwunde sowie Hämatome.

Opfer muss Anklage zufolge sein eigenes Blut aufwischen

Am Nachmittag des Folgetages sollen die beiden 37-jährigen Angeklagten zusammen mit zwei gesondert verfolgten Männern in der Küche der Wohnung wieder auf das Opfer gestoßen sein. Einer soll dem Mann jetzt zwei Fußtritte ins Gesicht und weitere Tritte gegen das Ohr versetzt haben. Währenddessen sollen die anderen tatenlos zugesehen und das Geschehen gebilligt sowie die Gewalttätigkeiten psychisch unterstützt haben.

Als der 43-Jährige wieder zu Bewusstsein kam, soll der angeklagte mutmaßliche Haupttäter ihn aufgefordert haben, sein eigenes Blut aufzuwischen. Sein mutmaßlicher Komplize soll dabei den Schwerverletzten zu Boden gedrückt haben, damit der 37-Jährige Gelegenheit haben sollte, um das Opfer in dieser demütigenden Position zu fotografieren. Später soll der Hauptangeklagte den Verletzten aufgefordert haben zu duschen, wobei er ihm ins Badezimmer gefolgt sei und ihn dort weiter – unter anderem mit einem Wischmob – misshandelt habe.

Prozess Hamburg: Fall wurde schon einmal vor Gericht verhandelt

Schließlich fiel das Opfer durch die Glaswand der Duschkabine, erlitt hierdurch Schnittverletzungen an Kopf und Körper, multiple Knochenbrüche und lebensbedrohliche Verletzungen. Der Staatsanwaltschaft zufolge ließen die Angeklagten das Opfer in dem Glauben zurück, er sei bereits tot oder werde in Kürze sterben.

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Der Fall ist schon einmal vor Gericht verhandelt worden. Damals hatte die zuständige Kammer den Hauptangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Aussetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. B. war wegen Unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil waren die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Aufgrund der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das landgerichtliche Urteil in Teilen auf, sodass es jetzt zu einem neuen Prozess kommt.